Pressemitteilung | Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)

Trinkgeldbesteuerung endgültig abgeschafft / Freundlicher Service lohnt sich wieder

(Berlin) - Nach dem Bundestag vor einer Woche hat am 21. Juni auch der Bundesrat der Abschaffung der Besteuerung von Trinkgeldern zugestimmt. Damit ist die Strafsteuer auf freundlichen Service in Deutschland endgültig vom Tisch. Bereits seit Jahren hat sich der DEHOGA an vorderster Front dafür eingesetzt, den Angriff auf die Dienstleistungsbereitschaft der Servicekräfte aus der Welt zu schaffen. "Wir haben lange gekämpft, und jetzt endlich unser Ziel erreicht", freut sich DEHOGA-Präsident Ernst Fischer.

"Ab heute muss das Motto heißen: Gutes Trinkgeld für besten Service, hierzu rufen wir alle Gäste auf. Rückwirkend zum 1.1.2002 wird das gesamte Trinkgeld dort landen, wo es hingehört: In den Taschen der Kellnerinnen und Kellner. Jetzt wird ein kaum gekannter Motivationsschub durch das Land laufen, von dem alle profitieren, die Gäste, die Mitarbeiter und das Image Deutschlands", prophezeit Fischer. "Die Gäste werden schnell merken, dass die Abschaffung der Trinkgeldbesteuerung ein wichtiger Schritt zur weiteren Verbesserung der Servicequalität in Deutschland ist. Wer gut bedient wird, sollte dies also auch gut honorieren, denn diese Annerkennung ist bestens angelegt und wird sich immer rentieren," kommentiert Fischer.

"Bei der Trinkgeldbesteuerung hat der DEHOGA nie nachgegeben. Umso mehr freuen wir uns nun, dass alle Beteiligten an einem Strang gezogen haben, um die Servicebremse Trinkgeldbesteuerung zu kippen. Jetzt wird sich Dienstleistung auf höchstem Niveau für über 1 Million Beschäftigte und über 90.000 Auszubildende wirklich wieder lohnen. Stimmt so!, erklärt DEHOGA-Präsident Ernst Fischer.

Bisher gehörten Trinkgelder nach den Gesetzen in Deutschland zum Einkommen. 102 Euro im Monat waren frei, bevor es teuer und Lohnsteuern und Sozialabgaben fällig wurden. Der DEHOGA hat das freiwillige Honorar für freundlichen Service jedoch nie als Lohnbestandteil, sondern als Geschenk der zufriedenen Gäste gesehen und somit die Steuerfreiheit gefordert, die faktisch in allen anderen Dienstleistungsbranchen in Deutschland sowie den übrigen europäischen Nachbarstaaten gilt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), Berlin Am Weidendamm 1 A 10117 Berlin Telefon: 030/7262520 Telefax: 030/72625242

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