Pressemitteilung | Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)

Trinkgeldbesteuerung: DEHOGA fordert Einlösung des SPD-Wahlversprechens

(Berlin) - "Nett serviert, schon abkassiert", das ist die Devise nach der in Deutschland freundlicher Service immer noch bestraft wird. Am 14. März 2002, besteht jedoch für den Bundestag die einmalige Chance, ein deutliches Zeichen für den Servicestandort Deutschland zu setzen. "Wenn der Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Heraufsetzung des Freibetrages bei der Besteuerung von Trinkgeldern und der vom DEHOGA favorisierte Gesetzentwurf der FDP zur gänzlichen Beseitigung beraten werden, haben auch die Abgeordneten der SPD die Möglichkeit, ihr 1998 gegebenes Wahlversprechen einzulösen", so Ernst Fischer Präsident des DEHOGA in Berlin. "Abschaffung der Trinkgeldbesteuerung", so steht es schwarz auf weiß in den Tourismuspolitischen Leitlinien der Fraktion der Sozialdemokraten.

Freundlichkeit dürfe in Deutschland nicht länger steuerlich verhindert werden. Die Trinkgeldbesteuerung müsse endlich vom Tisch, fordert der DEHOGA-Präsident. Gutes Trinkgeld für besten Service, davon profitierten alle, die Gäste, die Mitarbeiter und das Image Deutschlands. Ein Motivationsschub würde durch das Land laufen, wenn die Servicebremse "Trinkgeldbesteuerung" endlich gelöst würde.

Trinkgelder gehören nach den Gesetzen in Deutschland zum Einkommen. 102 Euro im Monat sind zwar frei, aber dann wird es teuer. Lohnsteuern und Sozialabgaben sind fällig. "Das ist ein in Europa nahezu einzigartiger Angriff auf die Dienstleistungsbereitschaft. In keinem anderen Nachbarland wird Freundlichkeit in dieser Weise bestraft. Klassische Urlaubsdestinationen wie Italien, Spanien, Griechenland, Österreich und Frankreich belassen das Honorar für Freundlichkeit in den Händen der Servicekräfte. Nur in Deutschland gönnt sich der Finanzminister kräftige Schlucke aus der Trinkgeldpulle. Was das bringt, weiß niemand wirklich, nicht einmal die Bundesregierung. Eins ist aber sicher: Nur im Gastgewerbe machen die Finanzbehörden erfolgreich Jagd auf freiwillige Trinkgelder. Andere Wirtschaftsbereiche - vom Taxifahrer bis zu Krankenschwester - bleiben wegen mangelnder Ermittlungsmöglichkeiten vom Finanzminister verschont.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), Berlin Am Weidendamm 1 A 10117 Berlin Telefon: 030/7262520 Telefax: 030/72625242

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