Pressemitteilung | BDBe - Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V.

Treibhausgasminderungs-Quote: Regelung senkt CO2-Emissionen im Verkehr um knapp 19 Millionen Tonnen

(Berlin) - Die Vorschriften zur Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) haben im vergangenen Jahr die CO2-Emmissionen um fast 19 Millionen Tonnen CO2eq reduziert. Dies geht aus aktuellen Zahlen des Zolls hervor, auf die der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) aufmerksam macht. Den größten Teil von über 12 Millionen Tonnen dieser CO2-Minderung leisteten erneut nachhaltige Biokraftstoffe wie Bioethanol, Biodiesel und Biogas aus Anbaubiomasse sowie aus Abfall- und Reststoffen.

Wie der Zoll berichtet, stieg die durch die THG-Quote errechnete Emissionsminderung im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr von 16,7 auf 18,9 Millionen Tonnen CO2eq an. Vor allem die Anrechnung von Strom, Biomethan, Bio-LNG und Bio-LPG sorgte auch im Jahr 2023 für höhere Emissionsminderungen. So stieg etwa die Strommenge im Verkehr von rund 1.700 GWh auf über 3.200 GWh an. Die sich daraus rechnerisch ergebende Emissionseinsparung von knapp1,5 Millionen Tonnen CO2eq überzeichnet den tatsächlichen Klimaschutzbeitrag der Elektromobilität wegen der Dreifachanrechnung des Stroms auf die THG-Quote allerdings erheblich. Die vom nächsten Jahr an nicht mehr erlaubte Anrechnung der umstrittenen Upstream-Emissionsminderungen (UER-Minderungen) und Übererfüllungen der THG-Quote aus dem Vorjahr leisteten auch im Jahr 2023 einen erheblichen Beitrag zur THG-Quotenerfüllung.

Die aktuellen Daten zur THG-Quotenerfüllung verdeutlichen nach Ansicht des BDBe die grundsätzliche Wirksamkeit der gesetzlichen Regelung für mehr Klimaschutz im Verkehr. "Durch die künftige Streichung der Anrechnungsmöglichkeit von UER-Minderungen, eine in dieser Woche beschlossene zweijährige Aussetzung der Möglichkeit zur Übertragung von Übererfüllungen und den Anstieg der THG-Quote von derzeit 9,35 auf mindestens 10,6 Prozent ab Januar 2025 eröffnen sich durchaus positive Perspektiven für weiterer CO2-Minderugen durch erneuerbare Kraftstoffe", so Stefan Walter, Geschäftsführer des BDBe. "Die noch einmal erheblich gestiegenen Übererfüllungen aus der Nutzung mutmaßlich falsch deklarierten fortschrittlichen Biodiesels, der vorgeblich aus Abfall- und Reststoffen der Palmölgewinnung außerhalb Europas stammt, zeigen allerdings, dass der Gesetzgeber die Betrugsanfälligkeit des THG-Quotensystems und die bestehenden Kontrolldefizite dringend beseitigen muss." Durch die bisherige Inaktivität der scheidenden Bundesregierung bei der Betrugsprävention zahlen Autofahrer an den Tankstellen für Umweltschutz, der tatsächlich nicht eintritt. Hier besteht also weiterhin akuter Handlungsbedarf. Der BDBe hatte beispielsweise eine Registrierungspflicht für Produzenten fortschrittlicher Biokraftstoffe und schärfere Vor-Ort-Kontrollen vorgeschlagen.

Quelle und Kontaktadresse:
BDBe - Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V., Christine Kroke, Pressesprecher(in), Reinhardtstr. 16, 10117 Berlin, Telefon: 030 301 29 53-0, Fax: 030 301 29 53-10

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