Transparenz für den Patienten: Arzneimittel ohne Zuzahlung einfach zu finden unter www.bkk.de/arzneimittel-ohne-zuzahlung
(Essen) - Für verschreibungspflichtige Arzneimittel schreibt der Gesetzgeber vor, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen 10 Prozent des Abgabepreises zuzahlen müssen, das sind mindestens 5 und maximal 10 Euro pro verordnetem Mittel. Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen mussten im vergangenen Jahr rund 2 Milliarden Euro für diese Zuzahlungen aufbringen. Mittlerweile können sich die Versicherten bei 9.902 Präparaten die gesetzliche Zuzahlung sparen. Diese Regelung ist auf Vorschlag des BKK Bundesverbandes seit dem 1. Juli 2006 in Kraft. Damit konnten die Patienten deutlich entlastet werden. Bis zum Februar 2007 haben sie dadurch 78 Millionen Euro einsparen können.
Damit sich die Patienten informieren können, ob ein bestimmtes Medikament zuzahlungsfrei zu haben ist, bietet der BKK Bundesverband seit Oktober 2006 eine bislang einzigartige Suchfunktion im Internet an. Rund 80.000 Patienten nutzen monatlich diesen Service. Gerade bei häufig verschriebenen Arzneimitteln wie beispielsweise Cholesterinsenkern, Präparaten gegen Bluthochdruck oder Magenübersäuerung können sie rasch prüfen, welche zuzahlungsbefreiten Mittel es gibt.
Komfortable Suche nach zuzahlungsfreiem Medikament
Gibt man unter www.bkk.de/arzneimittel-ohne-zuzahlung in der Suchmaske den Arzneimittelnamen ein, sieht man sofort, ob das eingegebene Medikament von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist oder nicht. Ein weiterer Service: Falls ein Medikament (noch) nicht von der Zuzahlung befreit ist, es jedoch zuzahlungsfreie Medikamente mit identischer Wirkstoffzusammensetzung gibt, können diese Produkte mit Detailangaben ausgedruckt werden. Damit kann der Patient dann mit seinem Arzt klären, ob aus medizinischer Sicht eine Umstellung auf ein zuzahlungsfreies Arzneimittel möglich ist. Die Suchfunktion ersetzt keinesfalls die ärztliche Beratung. Sie kann jedoch den Versicherten helfen, sich über preiswerte Arzneimittel zu informieren und damit bares Geld zu sparen.
Die Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel ist ein flexibles Verzeichnis. Auf Basis der Preismeldungen der pharmazeutischen Hersteller jeweils zum 1. und 15. eines Monats wird die Internet-Suchfunktion vom BKK Bundesverband 14-tägig aktualisiert. Senkt ein Hersteller beispielsweise den Preis, können Arzneimittel, für die zugezahlt werden musste, wieder zuzahlungsfrei werden. Umgekehrt können Preiserhöhungen der Hersteller dazu führen, dass für Arzneimittel, die es bereits ohne Zuzahlung gab, wieder die gesetzliche Zuzahlung geleistet werden muss.
Quelle und Kontaktadresse:
BKK Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Florian Lanz, Presseabteilung
Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen
Telefon: (0201) 179-01, Telefax: (0201) 179-1000
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Entscheiden nun Ämter über Sozialpolitik? / BKK für umfassende Reform des "Morbi-RSA"
- Drei von Fünf konsultieren Hausarzt vor Überweisung / Versorgungszentren beliebt, in vielen Regionen allerdings (noch) keine Alternative zum niedergelassenen Arzt
- Finanzierung der Krankenkassen muss auf solide Basis gestellt werden / Gesundheitsfonds ist mit rund 10 Milliarden unterfinanziert