Transparenz durch Kennzeichnungspflicht / Sonnleitner: Chancen Grüner Gentechnik für nachwachsende Rohstoffe
(Berlin) - Wie weit die Anwendung der Grünen Gentechnik in Deutschland bereits vorangeschritten ist, werden die neuen Regeln zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel ab dem 19. April zeigen. Das hob der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, beim heutigen Kongress der CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Grüne Gentechnik - Chance für den Standort Deutschland" in Berlin hervor. Ob die neuen Kennzeichnungsvorschriften in der Praxis überhaupt handhabbar sind, und welche Auswirkungen für die Vermarktung resultieren, werde sich allerdings erst nach dem 19. April herausstellen. So stünden insbesondere bei Zutaten, Zusatzstoffen und Enzymen Durchführungsvorschriften ebenso wie grundsätzlich klare Vorgaben für alle Probenahmen und Analysen noch aus. Zu befürchten ist nach Ansicht Sonnleitners zudem, dass es in den einzelnen Mitgliedstaaten zu einer unterschiedlichen Umsetzung kommt.
Grundsätzlich sollte sich Deutschland die Option zur Nutzung der Grünen Gentechnik offen halten, betonte Sonnleitner. Neben der Nahrungsmittelproduktion dürften vor allem die Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe nicht außer Acht gelassen werden. Gerade für diesen Wachstumsmarkt der Landwirtschaft könne die Gentechnik wichtige Zukunftschancen beinhalten. Nicht zuletzt könnte damit der Kohlendioxidausstoß reduziert werden, was die Lebensqualität verbessern könnte, gab der DBV-Präsident zu bedenken.
Kritik äußerte Sonnleitner am nach wie vor fehlenden Erprobungsanbau, den der DBV seit Jahren fordere. Daher stünden noch immer die dringend notwendigen wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen zur Regelung des Nebeneinanders aller landwirtschaftlichen Anbauformen mit oder ohne Verwendung von Gentechnik und zur Definition der Anforderungen der guten fachlichen Praxis aus. Allerdings rate der DBV den Landwirten davon ab, in diesem Jahr an einem in Sachsen-Anhalt und Bayern diskutierten Erprobungsanbau teilzunehmen. Diese Entscheidung sei notwendig geworden, da die Pflanzenzüchter den an einem Erprobungsanbau teilnehmenden Landwirten keine Haftungsfreistellung für Schadensersatzforderungen Dritter bei vertragsgemäßem Verhalten erteilten. Ebenso bedauerlich sei es, so der DBV-Präsident, dass die Biologische Bundesanstalt auf Weisung des Bundeslandwirtschafsministeriums den in Sachsen-Anhalt und Bayern geplanten Erprobungsanbau nicht wissenschaftlich begleiten dürfe.
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