Pressemitteilung | Transparency International Deutschland e.V.

Transparency International zu anstehenden Entscheidungen über den Innovationsfonds für Gesundheit: Innovationen für Gesundheit nicht durch Interessenkonflikte blockieren lassen

(Berlin) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. empfiehlt den Fraktionen des Bundestages, dem Bundesministerium für Gesundheit und den beteiligten Organisationen der Selbstverwaltung die Entscheidungen über den Einsatz der Mittel aus dem Innovationsfonds aus dem interessengeleiteten Kampf um die Beitragsmilliarden herauszuhalten und vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) treffen zu lassen.

Forderungen

- Zur Steigerung des Engagements für echte Innovationen einen Beirat des SVR einzurichten, dem die Bänke des Gemeinsamen Bundesausschuss und Vertreter aller Bundestagsfraktionen angehören.
- Der Beirat wäre vor den Entscheidungen des SVR zu hören.
- Die Begründung der Entscheidungen über den Zuschlag ist jeweils durch den SVR zu veröffentlichen.
- Die Verwaltung der Gelder sollte aus Gründen der Interessenunabhängigkeit durch den Gesundheitsfond erfolgen

Begründung

Wissenschaftliche Peer-Funktion für mögliche Innovationen sollte nicht den Gremien des wirtschaftlichen Interessenausgleichs überantwortet werden. Bestehende Partialinteressen könnten die notwendige Freiheit für wirkliche Innovationen erheblich beeinträchtigen. Auch die Festlegung der Kriterien durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bremst die erforderliche Kreativität unnötig.

Der SVR hat systematisch und wissenschaftlich transparent über Jahre viele Innovationsmöglichkeiten und internationale Beispiele evaluiert und für Deutschland daraus mögliche Innovationsfelder skizziert. Er ist das Gremium, welches von seiner Ausstattung und fachlichen Akzeptanz für diese Funktion vorrangig geeignet erscheint.

Bewerber würden sich auch konzeptionell an den vorliegenden Empfehlungen des SVR orientieren können. Die Bedeutung und die Aufmerksamkeit für den SVR würde endlich gesteigert werden.

Zum Hintergrund des Innovationsfonds

Im Koalitionsvertrag haben die Union und SPD einen Innovationsfonds angekündigt, aus dem pro Jahr jeweils 300 Millionen Euro zur Verfügung stehen sollen, um innovative und sektorenübergreifende Versorgungsmodelle im Gesundheitswesen zu fördern.

Derzeit wird die Einrichtung und Verwaltung dieses Innovationsfonds öffentlich diskutiert. Die gesundheitspolitischen Sprecher der beiden Regierungsfraktionen Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) haben jetzt festgestellt, dass nur solche Projekte gefördert werden sollten, die "über die heutige Regelversorgung hinausgehen, dem Bereich der besonderen Versorgungsformen zuzurechnen sind und die erkennbaren Defizite der sektoralen Versorgung zu überwinden oder vermeiden suchen". Der Gemeinsame Bundesausschuss soll die Kriterien festlegen, die für eine Förderung erfüllt werden müssen, und das jährliche Ausschreibungsverfahren durchführen. Hierfür soll ein neuer Unterausschuss für Innovation und Versorgungsforschung entstehen, an dem auch Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums beteiligt sein sollen.

Da es beim Gemeinsamen Bundesausschuss keine Finanzverwaltung gibt, schlagen Spahn und Lauterbach vor, die Fördergelder entweder vom GKV-Spitzenverband oder dem Gesundheitsfonds verwalten zu lassen und diese nach einer Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses auszuschütten (zitiert nach Meldungen des Deutschen Ärzteblattes vom 14.5.2014 http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/58665/Innovationsfonds-nimmt-Gestalt-an).

Quelle und Kontaktadresse:
Transparency International - Deutschland e.V. Pressestelle Alte Schönhauser Str. 44, 10119 Berlin Telefon: (030) 549898-0, Fax: (030) 549898-22

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