Transparency gewinnt Klage auf Informationszugang zu den bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gesammelten Anwendungsbeobachtungen
(Berlin) - Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Klage der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland zu den bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gesammelten Anwendungsbeobachtungen stattgegeben (Aktenzeichen 2 K 177.11). Auf die mündliche Verhandlung am 01.06.2012 hin wurde der Anspruch auf Zugang zu den Informationen bestätigt. Die KBV hat sich somit vergeblich auf das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand berufen. Das Verwaltungsgericht hat die KBV verurteilt, die bei der KBV gesammelten Daten über die verschriebenen Medikamente, die Anzahl der betroffenen Patienten, die Anzahl der verschreibenden Ärzte und die Höhe der an sie gezahlten Honorare herauszugeben. Der Urteilstext liegt noch nicht vor. Transparency Deutschland bemüht sich seit längerem um Auskunft und Einsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz in die bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und beim GKV Spitzenverband der Krankenkassen gesammelten Unterlagen über Anwendungsbeobachtungen (AWB).
Angela Spelsberg, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: "Für uns sind Anwendungsbeobachtungen eine Form legalisierter Korruption. Durch die nun erstrittene Offenlegung der bei der KBV registrierten Daten werden wir den entstandenen Schaden für die Allgemeinheit viel genauer beziffern können. Dies wird hoffentlich dazu beitragen, dass diese Scheinstudien, die nur Marketingzwecken dienen, endlich verboten werden."
Dieter Hüsgen, Leiter der Arbeitsgruppe Informationsfreiheit von Transparency Deutschland: "Wir freuen uns, dass wir unseren Anspruch auf Informationsfreiheit beim Verwaltungsgericht haben durchsetzen können. Dies ist ein großer Erfolg für die Informationsfreiheit in Deutschland und für die Ziele von Transparency. Dabei wurden wir durch das eindeutige Gutachten des Informationsfreiheitsbeauftragten und durch den uns in dem Verfahren vertretenden Rechtsanwalt Christoph Partsch unterstützt. Dies sollte anderen Antragstellern, denen ein begehrter Informationszugang von der Verwaltung unbegründet verwehrt wird, Mut machen, eine Klage nicht zu scheuen. Dies kann unter Beteiligung des Informationsfreiheitsbeauftragten und in komplizierten Fällen mit anwaltlicher Hilfe erfolgen."
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