Transparency Deutschland begrüßt Prüfung der Gesetze zur Auswertung von Patientendaten durch das Bundesverfassungsgericht / Datenmissbrauch im sensiblen Gesundheitsbereich muss verhindert werden
(Berlin) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die neuen gesetzlichen Regelungen zur Auswertung von Patientendaten überprüfen will. Gerade im sensiblen Gesundheitsbereich muss der Datenschutz eine besonders wichtige Rolle spielen. Die umfassenden Möglichkeiten der Speicherung und Auswertung von Patientendaten führen dazu, dass anvertraute persönliche Daten dem privaten Missbrauch stark und unnötig ausgesetzt sind.
Dazu Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland: "Aus unserer Sicht ist nicht gewährleistet, dass hochsensible persönliche Daten später nicht individuell zuzuordnen sind. Dies stellt einen Angriff auf die Persönlichkeitsrechte der Patientinnen und Patienten dar. Wir wünschen uns, dass das Bundesverfassungsgericht dem übermäßigen Datensammelinteresse der Krankenversicherungen und der Gesundheitsverwaltung engere Grenzen setzt."
Transparency Deutschland kritisiert die Versuche des Gesetzgebers, die Sammlung und zentralisierte Speicherung von Patienten- bzw. Arztgeheimnissen zu legitimieren. Aus dem Gesundheitsministerium kommen in den letzten Jahren in rascher Folge Gesetze, die erzwingen, dass Arzt- und Patientengeheimnisse Institutionen mit privaten Interessen und den durch Wettbewerb mit Sekundärinteressen belasteten Krankenkassen anvertraut werden müssen. Dazu gehören beispielsweise die vom "Digitale-Versorgung-Gesetz" vorgesehenen Apps zum Sammeln von Versichertendaten auf Kassenkosten und die Elektronische Patientenakte.
Aus Sicht von Transparency Deutschland ist der gesundheitsrelevante Nutzen-Nachweis bisher nicht geführt worden. Der Zweck dieser Zugriffe auf persönliche Daten und der mögliche Nutzen für die Betroffenen werden durchgehend nicht konkret, sondern nur sehr allgemein dargestellt. Da viele Forschungsvorhaben im Gesundheitsbereich industriefinanziert sind, muss der Gesetzgeber sicherstellen, dass Patientendaten nicht für private und kommerzielle Zwecke missbraucht werden können.
Hintergrund
Das BVerfG hatte am 19. März 2020 einen Eilantrag eines gesetzlich Krankenversicherten gegen die Auswertung von Krankenversicherungsdaten abgelehnt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass das Verfahren schwierige verfassungsrechtliche Fragen aufwerfe, über die im Eilverfahren inhaltlich nicht entschieden werden könne. Allerdings hält das BVerfG die Argumente des Klägers für so gewichtig, dass es sie nun im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde prüfen will. Mit der flächendeckenden Erhebung sensibler Daten seien tiefe Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht verbunden, deren Rechtfertigung nur unter näherer Prüfung der Ausgestaltung im Einzelnen möglich sei.
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