Transparency Deutschland begrüßt EU-Richtlinienentwurf zum Hinweisgeberschutz / Jetzt ist die Bundesregierung in der Pflicht, den Prozess voranzutreiben
(Berlin) - Die Europäische Kommission hat heute den Entwurf einer EU-Richtlinie vorgestellt, die Mindeststandards für den Schutz von Hinweisgebern einführen soll.
Transparency Deutschland begrüßt ausdrücklich die Initiative der EU-Kommission, den Hinweisgeberschutz rechtlich abzusichern. In Deutschland fehlt nach wie vor eine gesetzliche Regelung, die Hinweisgebern Schutz vor nachteiligen persönlichen Folgen im Arbeitsverhältnis oder gar im Hinblick auf strafrechtliche Sanktionen gewährt. Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung bietet keinen relevanten Schutz, denn sie bezieht sich immer nur auf einen Einzelfall und bewertet zusätzlich Loyalitätspflichten von Arbeitnehmern häufig höher als den Schutz rechtsstaatlicher Prinzipien.
Die Maßstäbe des EU-Richtlinienentwurfs sind in dieser Hinsicht eindeutig besser. Der Entwurf verlangt einen besonderen Schutz von Hinweisgebern im öffentlichen und privaten Sektor, wenn diese im öffentlichen Interesse handeln. Ferner sieht der Entwurf vor, dass sowohl Angestellte in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst als auch Praktikantinnen und Praktikanten und ehrenamtlich Tätige geschützt werden sollen.
"Wir begrüßen, dass die EU-Kommission in Sachen Hinweisgeberschutz voranschreitet. Wir fordern die deutsche Politik auf, diesen Prozess nach Kräften zu unterstützen", so Andreas Novak, Mitglied des Vorstands von Transparency Deutschland.
Obwohl der Ansatz in die richtige Richtung geht, wird klar, dass eine EU-Richtlinie nicht alle Lücken des deutschen Hinweisgeberschutzes schließen wird. Transparency Deutschland fordert die Bundesregierung daher auf, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das Hinweisgebern wirklichen Schutz gewährt. Die bisher im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen dazu vorgeschlagenen Mittel sind nicht ausreichend. Sie erfüllen nicht einmal die von der EU selbst in der Hinweisgeberschutzrichtlinie für notwendig erachteten Voraussetzungen.
Rainer Frank, Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeber von Transparency Deutschland: "Im Gegensatz zu den momentanen Plänen der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist die Motivation des Hinweisgebers in diesem Entwurf nicht von Bedeutung. Für die Stärkung der demokratischen Grundordnung ist das von entscheidender Bedeutung."
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