Totgeglaubte leben länger / Bekannte Abofalle routenplaner-24.info wieder aktiv / Verbraucherzentrale Sachsen: Keine Zahlungen leisten
(Leipzig) - "Die Abofalle routenplaner-24.info, die wir aus Beratungen von vor 5 bis 10 Jahren kennen, ist zu neuem Leben erwacht", informiert Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen über Beschwerden von Verbrauchern aus dieser Woche. Das Portal versendet Zahlungsaufforderungen über 576 Euro, weil sich die Nutzer für eine 24-Monate-Mitgliedschaft registriert hätten. Dabei zieht das Portal die Nutzeraufmerksamkeit aktuell offenbar über ein "kostenloses Gewinnspiel" auf seiner Startseite mit dem Hauptgewinn einer Malediven-Reise auf sich. An dem darf allerdings nur teilnehmen, wer sich mit Namen und Mailadresse anmeldet. Mit der Registrierung unterstellt der Anbieter Online Content Limited einen kostenpflichtigen Vertrag, worauf unscheinbar unten rechts am Bildschirmrand hingewiesen wird.
"Da hier der gesetzlich vorgeschriebene Button 'zahlungspflichtig bestellen' fehlt, kommt kein Vertrag zustande und die Verbraucher haben deshalb auch keine Pflicht zur Zahlung. Der Anbieter setzt allein auf die Abzocke der Nutzer", ist Henschler überzeugt. So ist Betreiber der Seite eine Limited, also eine aus Großbritannien stammende Gesellschaftsform. Eine dahinter stehende natürliche Person ist nirgends auffindbar. Der Domain-Name läuft über einen irischen Provider, die Kontoverbindung wiederum führt nach Bulgarien. Fraglich ist deshalb, ob unter der im Impressum angegebenen Münchner Adresse Maximilianstraße 13 mehr als ein Briefkasten des Anbieters zu finden ist und die ausgelobte Maledivenreise nur den Betreibern der Seite winkt.
Die klassischen Abofallen im Internet sind mit der 2012 ins Gesetz eingeführten Buttonlösung weitgehend vom Markt verschwunden. Immer wieder aber locken Anbieter Nutzer geschickt in die Falle, die gesetzliche Vorgabe ignorieren sie dabei schlichtweg. "Nutzer sollten eine Seite stets genau prüfen, bevor sie sich mit ihren persönlichen Daten irgendwo anmelden, insbesondere wenn eine Leistung als kostenlos beworben wird", rät Henschler.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
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