Pressemitteilung | ADFC e.V. - Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club - Bundesgeschäftsstelle

Tödlicher Radunfall: ADFC fordert getrennte Signalisierung und Einhaltung des Mobilitätsgesetzes (#mobilitätsgesetz)

(Berlin) - Nachdem letzte Woche eine Radfahrerin von einem abbiegenden Lkw-Fahrer getötet wurde, fordert der ADFC Berlin erneut, Radfahrende besser zu schützen. Für die Unfallkreuzung am Alexanderplatz fordert der Verband kurzfristig eine getrennte Signalisierung des Radverkehrs und des rechtsabbiegenden Kraftverkehrs. Aktuell ist der rechtsabbiegende Kraftverkehr unterbunden worden. Dieses Verbot darf erst wieder aufgehoben werden, wenn die getrennte Signalisierung eingerichtet worden ist.

Am 20.2.2019 wurde eine 37-jährige Radfahrerin an der Kreuzung Alexanderstraße/Karl-Marx-Allee/Otto-Braun-Straße von einem rechts abbiegenden Lkw-Fahrer überfahren und getötet. Beide hatten ein grünes Ampelsignal; der Lkw-Fahrer hätte den Vorrang der Radfahrerin beachten müssen. Am Unfallort stellte der ADFC Berlin am Tag darauf ein weißes Geisterrad zur Erinnerung und Mahnung auf. Nach der Aufstellung des Geisterrads und der gemeinsam mit Changing Cities veranstalteten Mahnwache rief der ADFC Berlin zu einer Demonstration unter dem Motto "Vision Zero" auf. Gemeinsam radelten mehrere hundert Demonstranten zum Bundesverkehrsministerium, zur Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und zum Roten Rathaus.

"Jeder dritte tödliche Radunfall in Berlin wird von einem Lkw-Fahrer verursacht. Deutschlandweit steigt die Zahl der Todesopfer bei Kollisionen zwischen Rad und Lkw. Statt dieser Entwicklung mit allen Mitteln Einhalt zu gebieten, akzeptiert die Politik den Blutzoll der immer wiederkehrenden Kollisionen. Das nehmen wir nicht länger hin!", sagt Frank Masurat, Vorstand ADFC Berlin.
Am Tag nach dem Protest verkündete Verkehrssenatorin Regine Günther, ein Einfahrverbot für Lkw ohne elektronischen Abbiegeassistenten prüfen zu lassen. Der ADFC Berlin begrüßt diese Entscheidung und die rasche Reaktion der Senatorin. Er bekräftigt, dass nur elektronische Abbiegeassistenten, die eine Notbremsung einleiten können, Radfahrende und Fußgänger bestmöglich schützen. Der ADFC erwartet von der Senatorin einen Zieltermin, bis wann die Prüfung des Einfahrverbotes für Lkw abgeschlossen sein wird und nach Abschluss der Prüfung eine umgehende Realisierung.

Getrennte Signalisierung entschärft Konflikte

Der Verband fordert darüber hinaus, die Abbiegekonflikte an der Unfallkreuzung kurzfristig durch eine farbliche Unterlegung der Radfurt sowie eine getrennte Signalisierung der Ampeln für die verschiedenen Verkehrsrichtungen zu entschärfen. Nach rechts abbiegende Kfz und geradeaus fahrende Radfahrende sollen keine gemeinsame Grünphase bekommen, solange deren Wege sich kreuzen. Die derzeit gemeinsame Grünphase für meist geradeaus fahrende Radfahrende und für geradeaus fahrende und rechtsabbiegende Kfz soll unterteilt werden in eine gemeinsame Grünphase für Radfahrende und den geradeaus fahrenden Kfz-Verkehr sowie eine separate Grünphase für die rechtsabbiegenden Kfz, die parallel zur Grünphase der geradeausfahrenden Kfz geschaltet werden kann, wenn die Fahrradampel "Rot" signalisiert.

Neben dem Sicherheitsgewinn würde dies den Verkehrsfluss sogar verbessern, da dem rechtsabbiegenden Kraftverkehr aktuell durch die hohe Anzahl von Radfahrenden meist weniger Zeit zum Abbiegen bleibt. Das Rechtsabbiegen an dieser Ecke der Kreuzung darf erst dann wieder erlaubt werden, wenn die Radfahrerfurt rot eingefärbt ist, um alle Verkehrsteilnehmer auf die Gefahrensituation hinzuweisen und die getrennte Signalisierung umgesetzt ist.
Mittelfristig muss die Senatsverwaltung verschiedene Lösungen für den Umbau der Kreuzung prüfen, insbesondere für die südlich anschließende Alexanderstraße.

Die bislang geplante Lösung eines Radstreifens in Mittellage links des Kfz-Abbiegestreifens bewertet der ADFC Berlin nur unter bestimmten Bedingungen als sicher. In diesem Fall müsste ein solcher Radfahrstreifen bereits an der T-Kreuzung Alexanderstraße/Grunerstr. beginnen, mindestens drei Meter breit sein und mit baulichen Barrieren gegen das Überfahren durch Kfz geschützt werden. Radfahrende - egal in welche Richtung sie fahren wollen - würden zuvor an der Kreuzung Alexanderstraße/Grunerstraße gemeinsam mit den Linksabbiegern Grün erhalten. Sie können dann nach links abbiegen, geradeaus auf den Alexanderplatz fahren, sich in die Rechtsabbiegerspur einordnen oder sich auf dem Radstreifen in Mittellage getrennt vom Kraftverkehr einfädeln.

Das Mobilitätsgesetz (§ 21) verpflichtet die Senatsverwaltung dazu, nach jedem Unfall mit Todesfolge unverzüglich mögliche Umbauten zu prüfen und das Ergebnis im Internet zu veröffentlichen. Dies ist nach keinem der tödlichen Unfälle seit Inkrafttreten des Gesetzes im Sommer 2018 passiert. Der ADFC Berlin fordert nochmals die Einhaltung des Gesetzes für diesen und die vergangenen tödlichen Unfälle.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) Laura Eckstein, Pressestelle Mohrenstr. 69, 10117 Berlin Telefon: 030 20914980, Fax: 030 209149855

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