Todesfall in der Familie: So forschen Sie nach Vermögen
(Berlin) - Ein Schließfachschlüssel, der im Nachlass des verstorbenen Onkels auftaucht oder ein Hinweis auf alte Sparbücher in den Unterlagen? - Manchmal kommt es vor, dass Hinterbliebene auf Vermögen des Verstorbenen nur vage Hinweise oder dazu gar keine Kenntnis haben. Was können Sie tun, wenn Sie als möglicher Erbe in einer solchen Situation sind?
Die gute Nachricht: Sie können sich mit Unterstützung der infrage kommenden Bankenverbände und deren Mitgliedsinstitute aktiv auf die Suche nach unbekanntem Vermögen des oder der Verstorbenen machen. Denn dafür gibt es spezielle Nachforschungsverfahren.
So funktioniert das Nachforschungsverfahren
Sofern in Nachlassfällen unbekannte Konten, Wertpapierdepots oder Schließfächer bei einer privaten Bank vermutet werden, führt der Bundesverband deutscher Banken als Interessenvertretung der privaten Banken in Deutschland das Suchverfahren durch. Ein Verzeichnis aller Mitgliedsbanken des Verbandes finden Sie hier: http://r.bdb-services.de/lnk/AL4AAKybvawAActse-wAAGVYqikAAAAAAGgAGZHKAANNdQBhOb9ZJgPvq7E-QimGA-AYyGSEywADKW8/7/upFejqxSbUbanh6adNqt4g/aHR0cHM6Ly9iYW5rZW52ZXJiYW5kLmRlL3VlYmVyLXVucy9taXRnbGllZGVyLw
Die Suche berücksichtigt dabei naturgemäß nur aktuell bestehende und auf den Namen des Verstorbenen lautende Konten. Nach bereits aufgelösten Konten kann nicht mehr gesucht werden. Findet sich eine Bank, bei der noch ein Vermögenswert schlummert, setzt sich diese mit den Erbberechtigten direkt in Verbindung.
Das Nachforschungsverfahren bezieht sich auf das ganze Bundesgebiet. Wenn Sie also Vermögenswerte im Ausland vermuten, sollten Sie sich an die betreffenden ausländischen Bankenverbände wenden.
Und wenn Sie bereits die Vermutung haben, dass sich ein Konto bei einer bestimmten Bank befindet, können Sie selbstverständlich auch bei dieser direkt anfragen.
Erbberechtigung muss nachgewiesen werden
Das Nachforschungsverfahren beim Bankenverband ist für Sie kostenlos. Um die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie aber nachweisen, dass Sie erbberechtigt sind. Für die Legitimation reicht es aus, eine Kopie des Erbscheins oder des vom Gericht eröffneten Testaments nebst der Eröffnungsniederschrift vorzulegen. Sie brauchen zudem die letzte Anschrift des oder der Verstorbenen, und müssen Ihre eigene Adresse angeben. Alle Unterlagen können Sie an die folgende E-Mail-Adresse schicken: nachforschung@bdb.de.
Tipps zur Nachforschung
Im Nachlass recherchieren
Hinweise darauf, dass sich eventuell noch ein Vermögenswert im Nachlass befindet, bekommen Sie beispielsweise über alte Kontoauszüge oder über ein Schreiben einer Bank.
So funktioniert die Nachforschung in Deutschland ...
Das Nachforschungsverfahren des Bankenverbandes bezieht sich nur auf seine Mitglieder, die privaten Banken. Es haben sich fast alle dem Verfahren angeschlossen. Eine Liste der Mitgliedsbanken finden Sie hier: http://r.bdb-services.de/lnk/AL4AAKybvawAActse-wAAGVYqikAAAAAAGgAGZHKAANNdQBhOb9ZJgPvq7E-QimGA-AYyGSEywADKW8/8/egRwrKPNGZpaEMa1Nfujag/aHR0cHM6Ly9iYW5rZW52ZXJiYW5kLmRlL3VlYmVyLXVucy9taXRnbGllZGVyLw
Wie die privaten Banken haben auch die Sparkassen sowie die Volks- und Raiffeisenbanken entsprechende Nachforschungsverfahren: Den Sparkassen- und Giroverband erreichen Sie über die E-Mail-Adresse: nachforschung@dsgv.de. Das Nachforschungsverfahren der Volks- und Raiffeisenbanken können Sie über die Webseite beantragen.
Wenn Sie nach Vermögen bei sonstigen öffentlichen Banken und Landesbausparkassen recherchieren wollen, müssen Sie sich an die einzelnen Institute wenden. Der Bundesverband öffentlicher Banken bietet kein Nachforschungsverfahren an.
... und so im Ausland
Wenn Sie Vermögen im Ausland vermuten, kontaktieren Sie bitte die betreffenden ausländischen Bankenverbände. Viele europäische Verbände der privaten Banken sind beispielsweise Mitglied in der European Banking Federation (EBF).
Vermögenswert ist steuerlich relevant
Egal, zu welchem Zeitpunkt oder ob Sie im In- oder Ausland fündig geworden sind: Vergessen Sie nicht, dass auch ein Vermögenswert, der erst nach Jahren auftaucht, steuerlich relevant ist. Sie müssen ihn dem zuständigen Finanzamt melden.
Vorbereitung zu Lebzeiten hilft den Erben
Am besten ist es natürlich, wenn erst gar keine Unklarheiten im Zusammenhang mit einem Erbe entstehen. Denken Sie deshalb selbst auch schon zu Lebzeiten an Ihre Hinterbliebenen. Legen Sie beispielsweise für Ihre Vermögenswerte eine Liste an oder fertigen Sie Kopien von wichtigen Unterlagen an. Heute werden viele Konten und Depots ausschließlich online geführt. Mit einer Auflistung aller Ihrer Kontoverbindungen, Wertpapierdepots oder Mietverträge zu Schließfächern, können Sie Ihren späteren Erben einen umfassenden Blick auf Ihre Vermögenswerte verschaffen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)
Pressestelle
Burgstr. 28, 10178 Berlin
Telefon: (030) 16630, Fax: (030) 16631399