TK-NABEG: Chance für politische Kurskorrektur beim Glasfaserausbau
(Berlin) – Der Digitalausschuss des Bundestags befasst sich heute im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem Entwurf der Bundesregierung für das Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz (TK-NABEG). Dazu erklärt Sven Knapp, Hauptstadtbüro-Leiter beim Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO), der als Sachverständiger bei der Anhörung dabei sein wird:
„Das parlamentarische Verfahren zum TK-NABEG bietet die Chance, das Gesetz an entscheidenden Stellen nachzubessern. In seiner jetzigen Fassung ist das TK-NABEG größtenteils wirkungslos. Es fehlen konkrete Maßnahmen für eine spürbare Beschleunigung des Glasfaserausbaus, die über reine Symbolpolitik hinausgehen.
Die Zeit drängt: Laut aktuellen Marktzahlen des BREKO wird das politische Ausbauziel 2030 der Bundesregierung verfehlt. Um das TK-NABEG doch noch zu einem echten Ausbau-Beschleunigungsgesetz zu machen, das Anreize für weitere Investitionen in den Netzausbau setzt, sind grundlegende Anpassungen und Ergänzungen nötig.
Das ‚überragende öffentliche Interesse‘ im TK-NABEG muss sowohl für den Glasfaser- als auch den Mobilfunkausbau gelten. Die aktuelle vorgesehene Bevorzugung des Mobilfunkausbaus ist eine sachlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung zulasten des Glasfaserausbaus. Der Glasfaserausbau braucht höchste Priorität, wenn Deutschland seine Ausbauziele erreichen und international wettbewerbsfähig bleiben will.
Zudem sollte im TK-NABEG eine Regelung aufgenommen werden, die sicherstellt, dass die Deutsche Telekom ihre DSL-Netze überall dort abschaltet, wo flächendeckend Glasfaser verfügbar ist – auch in den Ausbaugebieten ihrer Wettbewerber. Auch müssen im TK-NABEG Maßnahmen gegen den strategisch-destruktiven Glasfaser-Doppelausbau der Telekom formuliert werden, da dieser weiterhin ein zentrales Ausbauhindernis darstellt.“
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptstadtbüro, Lorenz Vossen, Leiter(in), Invalidenstr. 91, 10115 Berlin, Telefon: 030 58580-410, Fax: 030 58580-412