Tipps und Hinweise vom NVL / Spende für Flutopfer steuerlich abzugsfähig
(Berlin) - Wie uns der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) mitteilt, können Spenden für die Opfer der Flutkatastrophe in Südostasien bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Der Verband erläutert nachfolgend, worauf man achten sollte.
Wer eine Spende steuerlich geltend machen will, muss in der Regel einen ordnungsgemäßen Spendennachweis erbringen, der vom Spendenempfänger nach einem vorgegebenen Muster ausgestellt wurde. Ausnahmen bestätigen jedoch bekanntlich die Regel. So können kleinere Beträge bis 100 Euro oder in Katastrophenfällen geleistete Spenden auch bei Vorlage des Ba-reinzahlungs- oder Überweisungsbeleges mit Kontoauszug anerkannt werden. Das Finanzamt berücksichtigt sowohl Geld- wie auch Sachspenden. Zu beachten ist jedoch, dass die Spende an eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts geleistet wird. Am zweckmäßigsten ist es, wenn man über die in Funk, Fernsehen und Presse genannten Organisationen spen-det.
Tipp:
Bei weiteren Fragen können sich Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen an ihre örtliche Bera-tungsstelle wenden. Wer Mitglied werden will, findet die Anschriften im Telefonbuch oder den Gelben Seiten unter dem Suchwort Lohnsteuerhilfe. Unter der Telefonnummer des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V. 030/ 40 63 24 49 bzw. im Internet-Suchservice unter http://www.beratungsstellensuche.de können die Anschriften der Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes erfragt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL)
Marlies Spargen, Medienreferentin
Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin
Telefon: 030/4012925, Telefax: 030/4013675