Tierqual zur Osterzeit: Millionen Mastkaninchen leiden hinter Gittern
(Bonn) - Zur Osterzeit wird wieder allerorts Meister Lampe gefeiert. Das wahre Leben der Osterhasen, die als Braten auf der Festtagstafel aufgetischt werden, ist aber ein trauriges. Etwa 30 Millionen Kaninchen werden in Deutschland pro Jahr verzehrt. Die Masthaltung dieser Tiere ist qualvoll. Bisher gibt es keine rechtlichen Bestimmungen, die die Kaninchenhaltung regeln.
Das Leben der Kaninchen hat mit der Idylle, wie wir sie uns zu Ostern gerne vorstellen nichts zu tun. Hier muss endlich eine gesetzliche Regelung her, damit die Kaninchenmast in Zukunft den Anforderungen des Tierschutzgesetzes gerecht wird. Um auf das wahre Schicksal unserer Mitgeschöpfe aufmerksam zu machen, fordern wir auf den Kaninchenbraten zu verzichten, so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Die typische Haltung der Mastkaninchen ist mit der von Legehennen in Käfigbatterien vergleichbar. Die Tiere sind in Drahtgitterkäfigen eingepfercht, in denen sie aller artgerechten Verhaltensweisen beraubt sind. Hoppeln, und Männchen machen sind den bewegungsfreudigen Tieren nicht möglich. Die grausamen Folgen: Verkrümmungen der Wirbelsäule und Gelenkprobleme. Die Drahtgitterböden und der zu geringe Platz fügen den Kaninchen enorme Schmerzen und Verhaltensstörungen zu. So kann es beispielsweise zu schmerzhaften Pfotengeschwüren und Gitternagen kommen.
Der Deutsche Tierschutzbund fordert eine EU-weite Regelung der Haltungsbedingungen von Mastkaninchen. Seit 1998 arbeitet der Europarat nun schon an einer Empfehlung zur Kaninchenhaltung, die 9. Revision liegt bereits seit 2002 als Entwurf vor. Doch seitdem wird vergeblich auf einen Abschluss gewartet. Sollte die Gesetzgebung auf EU-Ebene nicht gelingen, muss ein nationaler Alleingang her, appelliert der Deutsche Tierschutzbund. Den Bundesverband deutsches Kaninchenfleisch- und -wollerzeuger sowie den Zentralverband Deutsche Kaninchenzüchter fordert der Verband auf, sich dieser Diskussion zu stellen und sich schon jetzt freiwillig zu verpflichten, die Haltungsbedingungen noch vor einer entsprechenden gesetzlichen Bestimmung tiergerecht umzugestalten.
Aus Tierschutzsicht müsste die Haltung von Kaninchen in Käfigen oder Einzelhaltung verboten werden. Des Weiteren müsste dem artgemäßen Verhalten der Tiere Rechnung getragen und mehr Platz, Rückzugsbereiche und strukturiertes Futter zur Verfügung gestellt werden.
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Deutscher Tierschutzbund e.V.
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