Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Ticket nur gegen Mailadresse: Digitalisierung bei der Bahn muss alle mitnehmen

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) appelliert gemeinsam mit Verbraucherzentralen und -verbänden an die Bundesregierung und Deutsche Bahn AG, niemanden durch die Digitalisierung im Vertrieb von Bus- und Bahnreisen auszuschließen. Insbesondere preisreduzierte und deshalb für viele Verbraucher:innen attraktive Fahrkarten werden immer öfter an die Herausgabe von Daten geknüpft. Sie werden nicht oder nur stark eingeschränkt an Automaten oder Schaltern verkauft. Das Verbändebündnis fordert von der Bundesregierung und dem Vorstand der Deutschen Bahn AG, Angebote für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen und niemanden von Tickets und anderen Produkten wie der BahnCard auszuschließen.

"Digitalisierung soll Mobilität einfacher und besser machen und keine neuen Barrieren schaffen. Die Digitalisierung im Ticketvertrieb darf nicht zum Ausschluss einzelner Gruppen vom Bus- und Bahnfahren führen", sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop. Die Herausgabe von Kundendaten oder das Anlegen eines Kundenkontos müsse immer freiwillig erfolgen. "Politik und Verkehrsunternehmen müssen gemeinsam mit Verbraucherverbänden eine Digitalisierungsstrategie entwickeln, die alle mitnimmt", sagt Pop.

Verbraucher:innen für analoge Alternativen

Digitalisierung ohne Alternative widerspricht den Wünschen der Verbraucher:innen: 96 Prozent der Befragten stimmen der Aussage voll und ganz oder eher zu, dass auch Menschen ohne Internetzugang oder Smartphone Zugang zu allen Angeboten im öffentlichen Personenverkehr haben müssen. Das ergab eine aktuelle repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des vzbv. Mehr als die Hälfte (54 Prozent) findet es eher oder sehr schlecht, dass die Deutsche Bahn einige Produkte nur noch digital verkauft.

Die Deutsche Bahn gibt seit dem 9. Juni 2024 ihre BahnCard ausschließlich digital aus. Zwar wird auch ein PDF mit QR-Code angeboten, jedoch ist immer ein Kundenkonto Voraussetzung. Fahrkarten zum Sparpreis oder Super Sparpreis verkauft die Deutsche Bahn seit Oktober 2023 ausschließlich, wenn Verbraucher:innen eine Handynummer oder E-Mail-Adresse angeben - auch beim Schalterverkauf.

Nach Ansicht des Großteils der Befragten (84 Prozent) liegt es vor allem in der Verantwortung der Verkehrsunternehmen, dafür zu sorgen, dass Menschen auch weiterhin Fahrkarten kaufen können, die nicht über ein Smartphone oder Internetzugang verfügen. An zweiter Stelle sei die Politik gefordert (59 Prozent).

Verbändebündnis fordert Abbau digitaler Hürden bei Bus und Bahn

Unter dem Dach des vzbv haben Verbraucherzentralen und Mitgliedsverbände wie Senioren-, Jugend-, Digital- und Fahrgastverbände sowie der Auto Club Europa e.V. (ACE) ein Positionspapier mit konkreten Vorschlägen für alternative und niederschwellige Lösungen erarbeitet, damit alle Verbraucher:innen die Angebote der regionalen Verkehrsbetriebe und der Deutschen Bahn ohne digitale Hürden nutzen können. Ziel ist Digitalisierung, Mobilitätswende und Teilhabe zusammenzubringen.

Methode
Repräsentative Telefonbefragung (26. Juli bis 8. August 2024) von forsa im Auftrag des vzbv. Basis: 1.001 Personen ab 18 Jahren. Statistische Fehlertoleranz: max. ± 3 Prozentpunkte.

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

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