Therapiefreiheit der Ärzte nach Richterspruch in Gefahr / Hartmannbund: Gerichtsentscheidung macht Ärzte zu "Angestellten" von Krankenkassen
(Hannover) - Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Braunschweig (OLG), Ärzte als "Beauftragte" der Krankenkassen zu behandeln, wird vom Landesvorsitzenden des Hartmannbundes (HB) in Niedersachsen, Dr. Bernd Lücke, auf das Schärfste kritisiert. Weder die Staatsanwaltschaft noch ein Richter könne über die Anwendung des Paragrafen 299 des Strafgesetzbuches (StGB) den Arzt zum Handlanger der Krankenkassen machen.
"Wir Ärzte sind Anwälte der Patienten und nur diesen gegenüber verantwortlich", so Lücke. Zudem stelle dieses Urteil eine absolute Mindermeinung der Juristen dar. "Es widerspricht vollständig dem Gutachten der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main, der Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen, das jüngst im Zusammenhang mit der Firma Ratiopharm erstellt worden ist."
Wenn Geschäftsbeziehungen zwischen zwei Unternehmern - hier Ärzte und Apothekern - unterbunden werden sollen, so müsse dies der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch V regeln, wie in anderen Fällen (z.B. Hörgeräte), bereits geschehen.
Das Urteil des OLG Braunschweig verletze die Normen des § 103 GG, zudem sei es nicht Aufgabe von Richtern, mit Gerichtsurteilen Politik zu machen, auch wenn es sich die Krankenkassen so wünschen.
"Ärzte sind, wollen und können nicht "Angestellte" der Kassen sein, sondern in ihrem freien Beruf einzig und allein zum Wohle des Patienten arbeiten", so Lücke in Hannover abschließend.
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