Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Thema Saisonarbeitskräfte und Pflanzenschutzmittel brennen auf den Nägeln

(Mainz) - Das Thema Saisonarbeitskräfte und Pflanzenschutzmittel brennt den Landwirten derzeit am stärksten auf den Nägeln. Deshalb hatte der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd zu einem Gespräch mit den SPD-Bundestagsabgeordneten Doris Barnett und Gustav Herzog sowie Vertretern des Landtags, der örtlichen Gemeinden, des Bauern- beziehungsweise Gartenbauverbandes in die Vorderpfalz eingeladen.

In Deutschland ringen die Landwirte derzeit im Rahmen der europäischen Harmonisierung des Pflanzenschutzgesetzes um circa 1.000 Pflanzenschutzmittel und um 270 Wirkstoffe für insgesamt etwa 5.000 Anwendungsgebiete. Durch die Harmonisierung konnte mehr Sicherheit bezüglich der Rückstandsuntersuchungen gewonnen werden. Nachteilig wirkt sich vor allem aber für die Landwirte eine geringere Flexibilität bei der Zulassung der Mittel aus, so dass manche Mittel derzeit nicht verfügbar sind. So bestehen noch 190 offene Anwendungsgebiete, 30 davon fallen auf den Obstbau. Der hiesige Berufsstand versucht sich in diesem Fall durch insgesamt 700 Anträge auf Einzelfallgenehmigungen nach § 18 b des Pflanzenschutzgesetzes zu helfen. Damit nimmt er eine Spitzenstellung in diesem Punkt gegenüber anderen EU-Ländern ein. Trotzdem gibt es noch einige Einzelprobleme, wie beispielsweise die Kirschfruchtfliege und der Feuerbrand, für die sich noch keine Lösungsmöglichkeiten auftun.

Gerhard Kneib, Präsident der BWV-Fachgruppe Obst und Gemüse, monierte, dass das Zulassungsverfahren im Rahmen der Harmonisierung und auch bei den Genehmigungen im Einzelfall zu viel Zeit beanspruchten und keine Dauerlösung darstellen könnten. Kneib forderte deshalb den Ansatz des Berufsstandes, vorläufige Höchstmengen festzusetzen, zu unterstützen. Im April 2002 stehen die sechste und siebte Änderung der Höchstmengenverordnung an. Als vorsichtig angedachte Lösungsvorschläge könne der Verband sich vorstellen, den Bundesrat "schlanker" zu machen und die nationale Komponente zu stärken, um vielleicht mehr Änderungen pro Jahr durchzubringen. Denkbar sei auch, gleich mit der Genehmigung der Anwendungsbestimmungen die Höchstmenge festzusetzen, so Kneib.

Außerdem sprach Kneib das Problem des Arbeitskräftemangels im Dauerarbeitskräftebereich in der Landwirtschaft als auch in Spitzenzeiten für die kurzfristig beschäftigten Kräfte an. Seit der neuen Regelung für kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer gebe es so gut wie keine Leute mehr, die wie früher gerne einmal kurzfristig im Betrieb mitgeholfen haben. Obwohl oftmals keine Nachteile entstünden, seien die Mitarbeiter nicht bereit, ihre Versicherungsnummer anzugeben. Angesprochen wurde auch der Wunsch der Branche, bei der Berechnung der Fristen kurzfristiger Beschäftigung auf das Kalenderjahr zurückzugreifen und nicht auf 365 Tage.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. An der Brunnenstube 33-35 55120 Mainz Telefon: 06131/62050 Telefax: 06131/620544

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