Textform statt Papierform: vbw begrüßt Kabinettsbeschluss zum Nachweisgesetz
(München) - Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. begrüßt die vom Bundeskabinett beschlossenen Erleichterungen beim Nachweisgesetz, das die Informationspflicht zu den für ein Arbeitsverhältnis wesentlichen Bedingungen regelt. "Der Ersatz der Papierform durch die Textform ist ein richtiger Schritt und ein wichtiger Baustein zum Bürokratieabbau", sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Konkret soll in dem Gesetz künftig der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform möglich sein, sofern das Dokument für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- oder Empfangsnachweis erhält. Die Papierform, also Ausdruck mit "Nassunterschrift", entfällt dann. Nur wenn Arbeitnehmer es verlangen, muss ihnen der Arbeitgeber einen schriftlichen Nachweis zur Verfügung stellen.
Die vbw wiederholt jedoch ihre Auffassung, dass der vorliegende Entwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz IV gleichwohl insgesamt viel zu kurz greift. "Neben dem Abbau bestehender Regulierungen steht vor allem die Eindämmung neuer Vorschriften im Vordergrund. Erleichterungen bringen nichts, wenn an anderer Stelle Bürokratie aufgebaut wird, und das macht die Bundesregierung weiter ungehemmt", kritisiert Brossardt.
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