Pressemitteilung | Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE)

Teures Erbe durch Unkenntnis Finanzamt hält die Hand häufig völlig unnötig auf

(Bonn) - Ältere, alleinstehende Personen neigen häufig dazu, ihr Vermögen nach dem Tode im Familienkreis zu verteilen, ohne sich vorher näher über die dadurch entstehenden erbschaftsteuerlichen Auswirkungen zu informieren. Nicht selten kommt es dadurch zu völlig unnötigen Steuerbelastungen der Erben.

„Vorsicht“, so Wolfgang Kastner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., „ist immer dann geboten, wenn Personen aus der weitläufigen Verwandtschaft bedacht werden wie z. B. Nichten und Neffen oder gar Großnichten und Großneffen.“ Vererbt z. B. die alleinstehende Großtante ihrer Großnichte = Enkelin der noch lebenden Schwester der Verstorbenen einen Betrag von 80.000 Euro, beansprucht der Fiskus fast ein Viertel der Erbschaft, nämlich 17.204 Euro. Der Grund: Großnichten und Neffen fallen in die ungünstigste Steuerklasse III mit einem Freibetrag von nur 5.200 Euro und einem Steuersatz von mindestens 17 Prozent.

Hätte die Großtante hingegen ihre noch lebende Schwester und deren Tochter (= Mutter der Großnichte) jeweils zur Hälfte als Erben eingesetzt, wäre insgesamt nur eine Steuer von 7.128 Euro entstanden, Ersparnis: 10.076 Euro! Der Grund: Geschwister und deren Kinder fallen in die günstigere Steuerklasse II mit einem Freibetrag von jeweils 10.300 Euro, der Steuersatz hätte anstatt 23 Prozent für die Großnichte nur jeweils 12 Prozent je Erbschaftsanteil betragen. Hätten die beiden Erben dann von sich aus später die Erbschaft an die Großnichte weitergegeben, wären keine weiteren Steuern angefallen, da in diesem Fall jeweils Schenkungen im Rahmen der Freibeträge zwischen „Oma“ und Enkelin bzw. Mutter und Tochter erfolgt wären. Es lohnt sich daher, in solchen Fällen vorher steuerlichen Rat einzuholen.

Rechts- und Steuertips rund ums Erbe einschließlich Testamentsmustern enthalten die Ratgeber „Sterben macht Erben“ und „Sterben und Steuern“, die für je 8,00 Euro zuzüglich je 1,10 Euro Versand über die Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., Simrockallee 27, 53173 Bonn, schriftlich zu beziehen sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. Simrockallee 27, 53173 Bonn Telefon: 0228/935570, Telefax: 0228/9355799

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