Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Terrorismus will Rechtsstaat destabilisieren / Terrorismusbekämpfungsgesetz begünstigt dieses Ziel

(Berlin) - Auf ihrer Konferenz in Berlin haben die Präsidenten der Anwaltschaften der Länder Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Niederlande und Deutschland in einer Entschließung mit Sorge festgestellt, dass viele Länder auf die Anschläge vom 11. September 2001 in New York mit Maßnahmen reagieren, die rigoros Bürgerrechte einschränken. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) appellieren daher an die Bundesregierung, nicht allein auf die Schnelligkeit der Gesetzgebung zu setzen, sondern die Geeignetheit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und gerichtliche Kontrolle der Eingriffe in Bürgerrechte zu beachten. Wenn der Gesetzgeber Bürgerrechte einschränkt, sind die Terroristen ihrem Ziel, den Rechtsstaat einer offenen Gesellschaft zu destabilisieren, erheblich näher gekommen. So könne der Mandant zukünftig nicht mehr sicher sein, dass das vertraulich gesprochene Wort mit dem Anwalt von Ermittlungsbehörden nicht mitgehört werde.

Es bestehen beispielsweise erhebliche Zweifel, dass durch die Aufnahme biometrischer Merkmale im Personalausweis in Deutschland der verabscheuungswürdige Anschlag vom 11. September 2001 hätte verhindert werden können. Dies werde nicht einmal diskutiert.

Leider würden Themen aus den Terrorismusbekämpfungsgesetzen öffentlich erst dann diskutiert, wenn das Gesetzgebungsverfahren fast vollständig abgeschlossen ist.

Konkrete Forderungen des DAV und der BRAK zum Terroristenbekämpfungsgesetzes II sind:

- Im Bundesverfassungsschutzgesetz und im Bundesnachrichtendienstgesetz müssen Berufsgeheimnisträger und Journalisten bei den Auskünften durch Post- und Telekommunikationsdienstleister ausgenommen werden.

- Von der Benachrichtigungspflicht der Geheimdienste gegenüber dem Betroffenen darf es keine Ausnahme geben.

- In das Gesetz ist eine Frist für die Prüfung der Voraussetzungen der Benachrichtigung an den Betroffenen aufzunehmen, damit diese nicht aufgeschoben werden kann.

- Die Einführung des Straftatbestandes "schwere Steuerhinterziehung" als Vortat zur Geldwäsche ist falsch und somit zurück zu nehmen.

- Alle mit der Terrorismusbekämpfung zusammen hängenden Gesetze müssen auf zwei Jahre befristet werden. Was sich in dieser Frist nicht bewährt, bewährt sich nimmer.

Die deutsche Anwaltschaft appelliert an den Gesetzgeber, keinen "Sicherheitskoloss" zu schaffen, der die Bürgerrechte niederwalzt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

NEWS TEILEN: