Pressemitteilung | Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)

Temu-Verfahren gut für Verbraucher

(Berlin) - Die EU-Kommission hat ein formelles Verfahren gegen Temu aufgrund des Verdachts mehrerer Verstöße gegen den Digital Services Act eröffnet. Demnach unternehme Temu zu wenig dagegen, dass Händler die Plattform für den Verkauf illegaler Produkte missbrauchen. Außerdem biete sie bewusst süchtig machen-de Designs an, um Käufe anzuregen, und würde eigene Daten nicht ausreichend der Forschung zugänglich zu machen. Gero Furchheim, Präsident des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel begrüßt das Vorgehen:

"Die Entscheidung der EU-Kommission ist gut für die Verbraucherinnen und Verbraucher, weil mit den Mitteln des DSA endlich gegen Regelverstöße vorgegangen wird. Es ist die Aufgabe von Plattformen, wirkungsvoll dafür zu sorgen, dass illegale oder schädliche Produkte nach dem Bekanntwerden von der Plattform entfernt werden und später nicht wieder von einem anderen Anbieter angeboten werden können. Die EU muss hier scharf kontrollieren, dass diese Pflicht eingehalten wird. Bei Kaufanreizen auf der Plattform muss geprüft werden, ob diese Verbraucherinnen und Verbraucher unzulässig beeinflussen. Das gilt nicht für jeden Kaufanreiz. Es ist geltende Rechtslage und wichtig, dass Temu seine Daten für die Forschung transparent macht. Regeln müssen für alle gelten."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh), Frank Düssler, Referent(in), Friedrichstr. 60 (Atrium Friedrichstr.), 10117 Berlin, Telefon: 030 2061385-0, Fax: 030 2061385-20

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