Telekommunikationsgesetz verhindert Investitionen: Statt Planungssicherheit mehr Risiko für Wettbewerb
(Bonn) - Der zur Abstimmung ins Kabinett gelangte Entwurf des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist nach Auffassung des Bundesverbandes der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO) nicht zukunftsorientiert. Außer einigen wenigen Detailregelungen, wie die Aufnahme einer Konzernklausel, die verhindern soll, dass die Deutsche Telekom sich durch Ausgliederung von Unternehmensteilen der Regulierung entzieht, vermittele das Papier keine Planungssicherheit, so BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann am 18. Oktober. "Die Ermessensspielräume für die Regulierung hat man noch größer gemacht und dadurch die Unsicherheit bezüglich investitionsfreundlicher Entscheidungen verstärkt. Das wirtschaftliche Risiko für den Wettbewerb wird noch unkalkulierbarer", kritisiert Lüddemann.
Damit habe das Gesetz sein Ziel verfehlt, Investitionen in den Aufbau alternativer Infrastrukturen zu fördern, um hierdurch technologische Innovationen zu begünstigen und zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Anreize für einen intensiven Preis-, Qualitäts- und Innovationswettbewerb seien so nicht gegeben, befürchtet Lüddemann. Auch die konsistente Einbettung eines Resale-Angebots in die bestehenden wettbewerblichen Vertriebsmöglichkeiten sei versäumt worden. De facto gestatteten die Konditionen für ein Resale-Produkt einen leichteren Markteintritt als die für die angemietete letzte Meile.
Ein großes Ärgernis ist nach Auffassung von BREKO die fehlende Berücksichtigung des Mobilfunkbereiches im Gesetz. Lüddemann: "Mobilfunkunternehmen werden sozusagen unter Naturschutz gestellt." Selbst wenn hier eine marktbeherrschende Stellung vorliegt, ergeben sich aus dem TKG nicht zwingend Konsequenzen. Welche Folgen ein genereller Verzicht auf die Regulierung des Mobilfunkmarktes haben kann, zeigt ein Endkunden-Angebot des Mobilfunkunternehmens E-Plus. Während für E-Plus-Endkunden eine Durchleitung der Anrufe in Festnetze für 3 Cent brutto möglich ist, bezahlen die Festnetzanbieter einen Betrag von ca. 18 Cent netto für die Zuführung der Anrufe ihrer Kunden in das E-Plus-Netz, was an die Endkunden weitergegeben werden muss. Das Gesetz sieht derzeit vor, dass selbst in diesem offensichtlich missbräuchlichen Fall die Entgelte der Mobilfunkunternehmen nicht zwingend einer Genehmigung unterfallen müssen.
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