Pressemitteilung | k.A.

Telekom: Klage gegen Börsen-Zulassungsstelle

(Marburg) - Der heutige Donnerstag (13. Mai) scheint ein historischer Tag in Sachen Telekom-Klage zu werden. Um 10:30 Uhr wird am Landgericht Franfurt die erste Klage gegen die Börsenzulassungsstelle des Landes Hessen in Bezug auf die Zulassung des dritten Börsengangs der Telekom im Jahr 2000 eingereicht. Vor den Augen und Ohren von Rundfunk und TV übergibt die VKK, vertreten durch die bereits in Sachen „Telekomklage“ tätige Kanzlei Menzel & Amarotico aus Erfurt, exemplarisch für zunächst ca. 75 Kläger mit einem Streitwert von ca. 250.000,00 Euro den ersten Schriftsatz. Weitere Tranchen sollen folgen, welche die wahrscheinlich „letzte Chance“ für all diejenigen Telekom-Anleger bieten, die den Prospekthaftungstermin im Mai des letzten Jahres verpasst hatten.

Der VKK liegt ein Rechtsgutachten vor, welches die Absichten vieler T-Aktionäre stützt, die Börsenzulassungsstelle des Landes Hessen zu verklagen. Es wird davon ausgegangen, dass der Zulassungsstelle hätte auffallen müssen, dass das Immobilienvermögen der Deutschen Telekom im Emissionsprospekt möglicherweise falsch bewertet worden ist - zumal schon Jahre vorher bekannt war, wie die Bewertung vorgenommen wurde. Da somit die Sorgfaltspflichten der Behörde eklatant verletzt und die Verjährungsfristen diesbezüglich anders im Gegensatz zu der der parallel anhängigen „Telekomklage“ noch nicht abgelaufen seien, geht das Gutachten davon aus, dass die Zulassungsstelle für den eingetretenen Schaden (also die Differenz zwischen Kaufkurs und heutigem Kurs) bei den Kleinaktionären zu haften hat. Das Rechtsgutachten kann von Betroffenen bei der VKK auszugsweise via E-Mail angefordert werden. Die entsprechenden Klagen können Kosten sparend streitgenossenschaftlich zusammengefasst werden, da sie sich lediglich in Schadenshöhe und ggf. Kaufdatum unterscheiden. Eine Musterkalkulation hierzu wurde ebenfalls von der VKK erstellt. Die VKK erwartet nach Einreichung der ersten Tranche ähnlich wie bei der Telekom-Klage einen regen Kläger-Zulauf, insbesondere, da bereits die Unterstützung vieler Rechtschutzversicherer erwirkt werden konnte.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung geschädigter Kapitalanleger und Kreditnehmer e.V. (VKK) Im Calderschen Grund 2, 35041 Marburg Telefon: 0180/5060530-546, Telefax: 0180/5060530-130

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