Telekom: Klage gegen Börsen-Zulassungsstelle
(Marburg) - Das Verstreichen der Verjährungsfrist bzgl. der Telekom- Prospekthaftung am 26.5.2003 schien das "Aus" für die Ansprüche derjenigen zu sein, die diesen Termin nicht einhalten konnten. Nachdem ein von der VKK in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten nun aber die Ansicht stützt, dass der Börsenzulassungsstelle die behauptete Falschbewertung des Immobilienvermögens der Deutschen Telekom im Emissionsprospekt zum 3. Börsengang Mitte 2000 hätte auffallen müssen, haben sich bereits mehrere Hundert Kläger zusammen gefunden, um ihren mögliche Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der Differenz zwischen Kaufkurs und heutigem Kurs bzw. Verkaufskurs der T-Aktie gegenüber dem Land Hessen geltend zu machen. Da die Verjährungsfristen hier noch nicht abgelaufen sind, geht man davon aus, dass die Zulassungsstelle für den eingetretenen Schaden bei den Kleinaktionären zu haften hat.
Das von der VKK dazu in Auftrag gegebene Gutachten kann auszugsweise via E-Mail (kontakt@vkk-info.de
info.de/verein/Kostenrisiko.pdf
Die Klage gegen die Börsenzulassungsstelle des Landes Hessen nun ist "die dritte Chance" für alle, die sowohl den Prospekthaftungstermin als auch die Fristverlängerung über die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichsstelle in Hamburg) verpasst haben. Wer allerdings bereits zu den
"T-Klägern" gehört, sollte besser die Präzedenz-Entscheidung des zuständigen Landgerichts abwarten, um ggf. erst im Unterliegensfalle einen zweiten Anlauf über die Zulassungsstelle / das Land Hessen zu nehmen.
Um sich der Klage anzuschließen bzw. zunächst unverbindlich informieren zu lassen, empfiehlt die VKK die Kontaktaufnahme über den VKK-Fragebogen (www.vkk-info.de/verein/Fragebogen.pdf
Über die VKK: Die VKK (Vereinigung geschädigter Kapitalanleger und
Kreditnehmer e. V.) wurde 1996 gegründet. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, Anlegern, die aufgrund fragwürdiger Ereignisse am Kapitalmarkt einen Großteil Ihrer Investitionen verloren haben, ein Forum zu bieten, um juristische Ansätze zu formulieren und ggf. Prospekthaftungs- und andere Ansprüche zu realisieren. Die VKK recherchiert, informiert, stellt Formulare und Kontakte zur Verfügung usw. Und sie organisiert Klagegemeinschaften, um die Kosten für Recherche und juristische Betreuung zu minimieren und das gesammelte
Wissen mit einem gemeinsamen Sprachrohr optimal einsetzen zu können.
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung geschädigter Kapitalanleger und Kreditnehmer e.V. (VKK)
Im Calderschen Grund 2, 35041 Marburg
Telefon: 0180/5060530-546, Telefax: 0180/5060530-130