Pressemitteilung | k.A.

Telekom: Klage gegen Börsen-Zulassungsstelle?

(Marburg) - Wie die VKK (Vereinigung geschädigter Kapitalanleger und Kreditnehmer e. V.) mitteilt, liegt in Sachen „Telekom-Klage“ inzwischen
ein Rechtsgutachten vor, welches die Absichten vieler T-Aktionäre stützt, die Börsenzulassungsstelle des Landes Hessen zu verklagen.

Anlass der Klage ist, dass der Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse nicht aufgefallen sein soll, dass das Immobilienvermögen der Deutschen Telekom im Emissionsprospekt möglicherweise falsch bewertet worden
ist. Es wird davon ausgegangen, dass der Zulassungsstelle dieser Mangel hätte auffallen müssen, zumal schon Jahre vorher bekannt war, wie die Bewertung vorgenommen wurde. Aus diesem Grunde ergebe sich ein Rechtsanspruch auf Schadenersatz für jeden Telekom-Aktionär, der seine Aktien im Rahmen des drittem Börsengangs der Telekom im Jahr 2000 erworben hat, in Höhe der Differenz zwischen Kaufkurs und heutigem Kurs bzw. Verkaufskurs, falls die Aktien zwischenzeitlich abgestoßen worden sein sollten.

Insofern ist das Verstreichen der Verjährungsfrist bzgl. der Telekom-Prospekthaftung am 26.5.2003 noch nicht das endgültige „Aus“ für die Ansprüche derjenigen, die diesen Termin nicht einhalten konnten. Damals war es Tausenden
von T-Aktionären nicht gelungen, ihren Anspruch anhängig zu machen, weil man erst verspätet von der ablaufenden Verjährungsfrist Kenntnis genommen bzw. keine Fristverlängerung über die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichsstelle) in Anspruch genommen hatte.

Das o. g. Gutachten wurde von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Menzel & Amarotico aus Erfurt erstellt, die derzeit über 1.000 Klagegesuche von T-Aktionären bearbeitet - von denen zum heutigen Stand
laut Auskunft der Kanzlei bereits 380 Aktionäre planen, auch die Zulassungsstelle / das Land Hessen im Rahmen einer Klagegemeinschaft zu verklagen. Diese Klagen können streitgenossenschaftlich zusammengefasst werden, da sie sich lediglich in Schadenshöhe und ggf. Kaufdatum unterscheiden. Die Verjährungsfristen sind hier noch nicht abgelaufen, weshalb die davon ausgegangen wird, dass die Zulassungsstelle für den eingetretenen Schaden bei den Kleinaktionären zu haften hat. Auszüge des Gutachtens
können per Mail über kontakt@vkk-info.de angefordert werden. Die VKK wird in dieser Angelegenheit zeitnah berichten.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung geschädigter Kapitalanleger und Kreditnehmer e.V. (VKK) Im Calderschen Grund 2, 35041 Marburg Telefon: 0180/5060530-546, Telefax: 0180/5060530-130

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