Teilbesteuerung auf Biodiesel sofort aussetzen!
(Berlin) - Die Teilbesteuerung von Biodiesel in Höhe von 8,86 Cent je Liter und von Pflanzenölkraftstoff in Höhe von 2,07 Cent je Liter muss sofort ausgesetzt werden und die nachfolgenden Stufen der Anhebung dürfen nicht in Kraft treten. Diese Forderung stellte der Vorsitzende der Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP), Dr. Klaus Kliem, bei der Konferenz Fuelling the Future des Bundeslandwirtschaftsministeriums im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft am heutigen Dienstag (06.- März 2007) in Nürnberg. Deutschland laufe Gefahr, eine in den vergangen Jahren mit viel Engagement und Eigenmitteln aufgebaute Distributionsstruktur im Handel sowie die zurzeit noch ca. 1.900 öffentlichen Biodieseltankstellen zu verlieren. Die von Politikern auch in Nürnberg geäußerte Anerkennung dieser Forderung reiche nicht aus. Jetzt sei konsequentes Handeln der Bundesregierung und des Parlaments dringend erforderlich, betonte der UFOP-Vorsitzende.
Die UFOP fordert dazu auf, im Energiesteuergesetz eine sachgerechte Teilbesteuerung der reinen Biokraftstoffe einzuführen, die den Notwendigkeiten des Marktes Rechnung trägt. Dazu zählen insbesondere die Berücksichtigung des tatsächlichen Unterschiedes im Energiegehalt zwischen Dieselkraftstoff und Biodiesel/Pflanzenöl sowie die Sicherung eines Kaufanreizes in Höhe von 10 Cent je Liter analog zur Regelung bei Erdgas als Kraftstoff. Zudem ist eine zeitnahe Prüfung auf Über- bzw. Unterkompensation aus Sicht der UFOP unerlässlich. Darüber hinaus sieht der Verband keine Berechtigung für die Erhebung der Ökosteuer auch auf Biodiesel und Pflanzenöl in Höhe von 15 Cent je Liter.
Mit großer Sorge verfolgt die UFOP die aktuelle Entwicklung im Bereich der Biodieselproduktion und -vermarktung in Deutschland. Angesichts der auch von der Politik nicht in diesem Maße erwarteten gesunken Preise für Rohöl und folglich Dieselkraftstoff stellt sich insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen der Biodiesel- und Pflanzenölkraftstoffproduktion die Existenzfrage. Ohne eine schnelle Reaktion des Gesetzgebers besteht die Gefahr, dass der Absatz von mehr als der Hälfte der Produktion zusammenbricht und die im Vertrauen auf eine Steuerbefreiung bis 2009 und darüber hinaus geschaffenen Kapazitäten kurzfristig vernichtet werden.
Die im Biokraftstoffquotengesetz verankerte Regelung für die Beimischung von Biodiesel in Dieselkraftstoff orientiert sich an der in der europäischen Norm für Dieselkraftstoff begrenzten Zumischmöglichkeit von max. 5 Prozent Vol.. Einer zeitnahen Anhebung der Norm auf 10 Prozent Biodiesel widersetzt sich die Automobilindustrie, obwohl das Biokraftstoffquotengesetz über die zusätzliche Gesamtquote auf eine höhere Zumischung abzielt. Die Automobilindustrie hat ihre Selbstverpflichtung für die technischen Voraussetzungen für die Verwendung von 10 Prozent Biodiesel in Dieselkraftstoff bisher nicht erfüllt. Andererseits werden jedoch die Biodieselkapazitäten auch benötigt, um sowohl die Verpflichtung der Fahrzeugindustrie den CO2-Ausstoss von 130 g auf 120 g je Kilometer zu senken als auch das vom EU-Energie- und Umweltrat beschlossene verbindliche Mengenziel von 10 Prozent Biokraftstoffen im Jahr 2020 erfüllen zu können, bekräftigte die UFOP.
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