Tarifvertrag zur Überleitung der Landesbeschäftigten (TVÜ-Länder) abgestimmt
(Hannover) - Die Redaktionsverhandlungen zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) sind zwischen der dbb tarifunion und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) erfolgreich abgeschlossen worden. Es liegt nunmehr ein abgestimmter Tarifvertragstext vor, der sich inhaltlich an den entsprechenden Überleitungsregelungen für die Beschäftigten des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) orientiert.
Die Überleitung der Landesbeschäftigten erfolgt auf der Grundlage des im Oktober 2006 zustehenden Entgelts. Für jeden Beschäftigten wird zum Stichtag das individuelle Vergleichsentgelt errechnet. Anschließend erfolgt die Zuordnung zu den neuen Entgeltgruppen.
Entsprechend der Einigung zwischen dbb tarifunion und TdL vom 19. Mai 2006 ersetzt die Jahressonderzahlung das bisherige Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Für diejenigen Beschäftigten, die unter die Nachwirkung des gekündigten Tarifvertrages zum Weihnachtsgeld fallen, erhalten eine Jahressonderzahlung gestaffelt nach Entgeltgruppen. Für andere Beschäftigte gilt im Jahr 2006 die einzelarbeitsvertragliche Regelung. Nach einem Anpassungsschritt im Jahr 2007 gilt ab dem Jahr 2008 die allgemeine Regelung.
Der TVÜ-L stellt insgesamt einen zufrieden stellenden Kompromiss dar, der das bisherige Einkommen der Beschäftigten sichert und eine verlässliche Grundlage für die Überleitung in das neue Tarifrecht bildet.
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