Tarifverträge setzen sich bei IT-Unternehmen durch
(Frankfurt am Main) - Für mittlerweile mehr als 200.000 Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnologie gelten Tarifverträge. "Damit ist der Wildwuchs der Gründerzeit endgültig vorbei", sagte der Zweite Vorsitzende der IG Metall, Berthold Huber, am 19. März auf der CeBIT in Hannover. Jüngstes Beispiel sei der Mobilfunkbetreiber Arcor, bei dem die IG Metall gemeinsam mit der Gewerkschaft Transnet Tarifverträge für rund 4000 Beschäftigte abgeschlossen habe. Er betonte darüber hinaus, dass nunmehr rund 50 Prozent der Beschäftigten der ITK-Branchen in Unternehmen mit Betriebsrat arbeiten würden. "Das ist eine Entwicklung, für deren Prognose uns vor fünf Jahren viele als Sozialträumer abgetan hätten", sagte Huber. Die auf der CeBIT präsentierte Gehaltsanalyse der IG Metall für die IT-Branche habe ergeben, dass in tarifgebundenen Unternehmen die Entgelte sich entsprechend der Tarifabschlüsse erhöht hätten, während in den anderen Unternehmen keine oder unterdurchschnittliche Erhöhungen gezahlt würden.
Kritisch bewertete Huber die beabsichtigten Verlagerungen von Arbeitsplätzen in der IT- und Dienstleistungsbranche. So wolle beispielsweise Siemens 2000 Arbeitsplätze der Mobilfunkproduktion von Bocholt und Kamp-Lintfort nach Ungarn verlagern. "Dies ist eine Missachtung aller Leistungsträger bei Siemens in der Produktion bis hin zu den Entwicklungsabteilungen". Siemens müsse sich fragen lassen, welche gesellschaftliche Bindung diese Traditionsmarke noch zu den Menschen und zu dem Land habe.
Huber kritisierte außerdem die drohenden Verlagerungen von Dienstleistungen ins Ausland, also das sogenannte Offshoring. Die IG Metall nehme diese Entwicklung in der IT- und Kommunikationstechnologiebranche sehr ernst, wolle sie jedoch nicht unnötig dramatisieren. Huber plädierte für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen zur Beschäftigungssicherung nach dem Vorbild der Automobilindustrie. "Seriöse Gesamtkostenrechnungen ergeben häufig, dass Eigenentwicklung und Eigenfertigung auch intern gemacht werden können". Nach Hubers Meinung wäre außerdem von der Bundesregierung zu prüfen, inwieweit bei Offshoring international geltende Vereinbarungen z. B. der "World Trade Organisation" (WTO) und Standards der "International Labour Organisation" (ILO) eingehalten würden.
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