Tarifverhandlungen Ost bleiben ohne Ergebnis
(Berlin/Bonn) - Sieben Monate nach der Vereinbarung zwischen den Gewerkschaften ÖTV/DAG und der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Verhandlungen zur Tarifentwicklung und Gehaltsrunde für die Jahre 2000 und folgende zu beginnen, sind erstmals am 21. Dezember die Tarifpartner in Berlin zu Verhandlungen zusammengekommen.
Die AWO zeigt sich von der ergebnislosen ersten Verhandlungsrunde enttäuscht. Zwar anerkannten ÖTV/DAG, dass der Tarifvertrag Ost der AWO der Modernisierung bedürfe, ließen jedoch den ernsthaften Willen zu Reformen und einer Einigung vermissen.
Die AWO befindet sich mit ihren sozialen Dienstleistungen insbesondere im Tarifgebiet der östlichen Bundesländer in einem harten wirtschaftlichen Wettbewerb. Nicht nur der konkurrierende Sozialmarkt erfordert Tarifänderungen, sondern auch der enorme demografische Wandel. Die jungen Arbeitnehmer müssen nach Ansicht der AWO entscheidend bessergestellt werden als dies derzeit der Fall ist. Deshalb hat die AWO u.a. angeboten, die Altersstufen entfallen zu lassen und von Beschäftigungsjahren bei der AWO auszugehen.
Die Gewerkschaften wollen jedoch offensichtlich an den alten Strukturen festhalten und gefährden mit ihrer starren Haltung langfristig Arbeitsplätze. Nicht nachvollziehbar ist für die AWO in diesem Zusammenhang, dass die Gewerkschaften mit anderen Teilnehmern im Sozialmarkt genau die Tarifreformen und -verträge abschließen, die den AWO-Forderungen in den neuen Ländern entsprechen. Jeder Dienstleistungs-GmbH, die inzwischen den Tarif verläßt, bieten die Gewerkschaften Verhandlungen an. Während sie auf diese Weise die Wettbewerber besserstellt, hält sie ihren direkten Tarifpartner hin und gefährdet dessen Arbeitsplätze.
Das Angebot der AWO, über Lohn- und Gehaltserhöhungen vernünftigerweise dann zu verhandeln, wenn eine Einigung über neue Vergütungsstrukturen besteht, ist von den Gewerkschaften halsstarrig abgelehnt worden.
Die AWO-Tarifkommission (Ost) empfiehlt den Arbeitgebern der AWO in den östlichen Bundesländern den Arbeitnehmern ab dem 1.1.2001 einen Lohn- bzw. Gehaltszuwachs von max. 2,58 Prozent auf die Grundvergütung, allgemeine Zulage und Ortszuschlag als freiwillige Zulage zu gewähren. Diese Zahlung soll vorbehaltlich künftiger Tarifabschlüsse gezahlt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. (AWO)
Joachim F. Kendelbacher
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