Pressemitteilung | Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL)

Tarifverhandlungen erfolgreich abgeschlossen

(Frankfurt am Main) - Die Tarifkommission der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat am 15. Dezember in Berlin sowohl dem Beschäftigungssicherungstarifvertrag als auch einer Arbeitszeitverlängerung von 38 auf 40 Stunden pro Woche und einem Tag Urlaubskürzung zugestimmt. Durch die Arbeitszeiterhöhung sollen 5,5 Prozent der Personalkosten bei der Deutschen Bahn eingespart werden. „Wichtig war, dass unsere Forderung erfüllt wurde: Wenn ein Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit zu leisten ist, dann von allen und nicht nur vom Fahrpersonal,“ so der GDL-Bundesvorsitzende Manfred Schell.

Damit sind bei der Deutschen Bahn betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2010 vom Tisch. Arbeitnehmer, die ihren derzeitigen Arbeitsplatz verlieren, werden innerhalb des DB Konzerns vermittelt. Darüber hinaus ist eine Vermittlung auf dem externen Arbeitsmarkt möglich. Kann der Mitarbeiter nicht vermittelt werden, erhält er 85 Prozent seines bisherigen Entgelts. Gleichzeitig konnte die GDL durchsetzen, dass die Betriebsräte mehr Möglichkeiten haben, beschäftigungssichernde Maßnahmen in ihren Betrieben zu vereinbaren. Durch höhere Ausgleichszahlungen fördert der Arbeitgeber außerdem einen möglichen Wohnortwechsel der Arbeitnehmer.

Voraussetzung für die Zustimmung der Tarifkommission war, dass die GDL-Forderungen zur Arbeitszeitanrechnung im Wesentlichen erfüllt wurden:
1. Schichtsymmetrie: Das Fahrpersonal beendet in der Regel an jenem Ort die Schicht, wo sie begonnen hat.
2. Es dürfen jährlich nicht mehr als 261 Schichten geleistet werden. Der Erholungsurlaub und der im Vorjahr erbrachten Überstunden werden davon noch abgezogen.
3. Die Schichten dürfen nicht kürzer als fünf Stunden sein.

Für das Fahrpersonal wurde außerdem die 41-Stunden-Woche als Referenzarbeitszeit vereinbart. Voraussetzung dafür war allerdings, dass Bruttoarbeitszeit gleich Nettoarbeitszeit ist. Das heißt: Mit Ausnahme der gesetzlichen Pausen wird die ganze Zeit zwischen Dienstanfang und Dienstende als Arbeitszeit gerechnet. Tätigkeitsunterbrechungen bis zu fünf Stunden gelten voll als Arbeitszeit. Bisher erfolgte die volle Anrechnung nur für die erste Stunde.

Des Weiteren werden die so genannten Zeiten ohne Anrechnung (ZoA) nun zu 50 Prozent als Arbeitszeit gewertet. Muss ein Lokführer beispielsweise auf einem Bahnhof länger als fünf Stunden auf seine nächste Fahrt warten, erhält er jetzt die halbe Arbeitszeit angerechnet. Bisher wurde diese Unterbrechung nicht als Arbeitszeit gewertet.

Die GDL hat auch mit der DB vereinbart, dass ein Qualifizierungstarifvertrag abgeschlossen wird, der die Aus- und Weiterbildung der Lokführer regelt.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL) Baumweg 45, 60316 Frankfurt Telefon: 069/405709-0, Telefax: 069/405709-40

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