Tarifverhandlung M+E MITTE Flexibler Übergang in die Rente: Metallarbeitgeber lehnen Anspruch auf pauschale Frühverrentung ab / Altersteilzeit nur noch als freiwilliges Angebot nach betrieblichem Bedarf
(Darmstadt) - Die Arbeitgeber der Metall- und Elektro-Industrie aus Hessen, Pfalz, Rheinland-Rheinhessen und dem Saarland (M+E MITTE) und die IG Metall haben gestern (5. Mai 2008) für die 420.000 Beschäftigten über den flexiblen Übergang in die Rente verhandelt. Mit Blick auf die Pilotverhandlungen in Baden-Württemberg vertagten sich die Tarifpartner ohne neue Vereinbarung. M+E-Mitte-Verhandlungsführer Dr. Eduard Kulenkamp betonte, dass Altersteilzeit künftig nur noch bedarfsgerecht, individuell und freiwillig angeboten werden dürfe. Mit dem Auslaufen der Altersteilzeit-Förderung im Jahr 2009 habe der Gesetzgeber die Weichen gegen eine pauschale Frühverrentung gestellt und damit den Tarifverträgen zur Altersteilzeit die Grundlage entzogen.
Die Aufgabe der Tarifpartner besteht darin, den flexiblen Übergang differenziert zu gestalten. Eine insgesamt schrumpfende Bevölkerung kann ihren Lebensstandard nur halten, wenn sie länger arbeitet. Da die Menschen länger leben und leistungsfähig bleiben, ist ihnen das auch zumutbar. Außerdem kann nur so die längerfristige Finanzierbarkeit der Sozialsysteme gesichert werden, ohne die Beitragszahler zu überfordern. Altersteilzeit kann es als Form des flexiblen Übergangs in die Rente nur noch bei konkretem betrieblichen Bedarf geben, so Dr. Eduard Kulenkamp. Im übrigen gehe es auch um die Erfahrung und das Wissen älterer Arbeitnehmer. Es kann nicht sein, dass wir händeringend Fachkräfte suchen und auf der andern Seite Topqualifizierte vorzeitig in den Ruhestand schicken.
Die Arbeitgeber machten deutlich, dass sie die Notwendigkeit von Lösungen für Beschäftigte durchaus sehen, die nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten könnten oder wollten. Dabei werde man auch über einen Eigenbeitrag der Beschäftigten reden müssen. Einen Anspruch auf Altersteilzeit wie von der IG Metall gefordert könne und dürfe es nicht mehr geben. Weder dürfen die Betriebe mit zusätzlichen Kosten belastet werden, noch ist eine zusätzliche Belastung der sozialen Sicherungssysteme durch Frühverrentung akzeptabel, kommentierte Dr. Kulenkamp.
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