Pressemitteilung | k.A.

Tarifverhandlung: Handelsverband BAG besorgt über weitere Entwicklung im Einzelhandel

(Berlin) - Auf der Pressekonferenz des Handelsverband BAG äußerte sich deren Präsident Dr. Walter Deuss am 19. März besorgt über die weitere Entwicklung im Einzelhandel. Insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Tarifverhandlungen, denen Deuss „existenzielle Bedeutung“ zumißt, und der zu erwartenden weiteren Insolvenzentwicklung aufgrund der Vereinbarungen zu „Basel II“ sieht Deuss wenig erfreuliche Aussichten.

Angesichts dieser mißlichen Situation des Einzelhandels hält Deuss die Forderungen der Gewerkschaft ver.di in der diesjährigen Tarifrunde für „weit überzogen und realitätsfern“. Deuss weiter: „Selbst wenn der Einzelhandel es wollte, ist er nicht in der Lage, diese Forderungen zu erfüllen“. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die schlechte Umsatzentwicklung im Januar, Februar und März, die im weiteren Jahresverlauf nur durch eine heftige aber nicht zu erwartende Nachfragebelebung ausgeglichen werden könne.

Deuss warnte bei zu hohen Tarifabschlüssen vor einem weiteren Anstieg der Insolvenzen im Einzelhandel. „Schon jetzt werden nur noch rund 30 Prozent des verfügbaren Einkommens im Einzelhandel (Definition im "engeren Sinn") ausgegeben – das ist ein neuer historischer Tiefstand. Für uns heißt das, dass die Kosten einer Lohnerhöhung nicht über zusätzliche Umsätze finanziert werden können. Fazit: Der Einzelhandel muß Personal freisetzen, um überhaupt noch kostendeckend arbeiten zu können.“ Er forderte die Tarifvertragspartner auf, alles zu vermeiden, was die Situation für Unternehmen und Mitarbeiter weiter verschärfen würde.

Als Hürde für die Rabattgewährung hat Deuss die §§ 7 und 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausgemacht. Deuss kritisierte: „Befristete Rabattgewährungen sind laut § 7 des UWG verboten, unbefristete Rabattgewährungen stoßen jedoch auf betriebswirtschaftlich begründete Grenzen. Im übrigen sei es nicht mehr nötig, den längst mündigen Verbraucher vor allzu vielen Rabattaktionen zu schützen. Deuss beteuerte, dass die Berechtigung der Sonderverkäufe von einer Anpassung der §§ 7 und 8 UWG nicht in Frage gestellt werden muß. „Wir halten weiter an den Schlußverkäufen fest, solange diese für den Verbraucher eine hohe Attraktivität besitzen“.

Das von der Bundesregierung geplante Verbraucherinformationsgesetz wurde von Deuss kritisch gesehen. Er begrüßte allerdings, dass Unternehmen von einer Zwangsinformation ausgenommen wurden. „Die Gestaltung der Informationspolitik fällt in die Eigenverantwortlichkeit der Unternehmen. Dem berechtigten Interesse der Konsumenten, über Produkte verständlich und umfassend informiert zu werden, wird bereits heute durch ein engmaschiges Netz von Vorschriften Rechnung getragen“, so Deuss.

Besorgt äußerte sich Deuss zu dem Bestreben einzelner Großunternehmen des Lebensmittelhandels, eine Änderung oder Aufhebung des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung zu betreiben. Deuss betonte, dass nicht zuletzt aus der Sicht der Städte keinesfalls auf dieses Steuerungsinstrument verzichtet werden kann, wenn auch weiterhin eine stadtkonforme Entwicklung der Einzelhandelslandschaft sichergestellt werden soll. Bereits heute verfüge die Bundesrepublik über 107 Mio. qm Verkaufsfläche das sind durchschnittlich 1,3 qm je Einwohner und damit über die höchste Flächendichte in Europa. In Parallelität zum Wachstum der Fläche sank deren Produktivität. Unter dieser sich fortsetzenden Entwicklung leide insbesondere der innerstädtische Einzelhandel. Sie sei in erheblichem Maße mitverantwortlich für die zunehmenden Insolvenzen im Einzelhandel.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. Friedrichstr. 60 10117 Berlin Telefon: 030/2061200 Telefax: 030/20612088

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