Pressemitteilung | Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

Tariftreuegesetz: Zielsetzung richtig! Umsetzbarkeit fraglich!

(Berlin) - "Die deutsche Bauindustrie hält die Zielsetzung des Gesetzentwurfes ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auf der gleichen Baustelle' für richtig; sie hat aber erhebliche Zweifel, ob dieses Ziel mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreicht werden kann." Mit diesen Worten kommentierte am 29. November in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, einen Tag vor der Anhörung der Verbände den Referentenentwurf eines Gesetzes zur "Tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen und zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen". Bauprojekte seien stets Unikate; daher unterscheide sich der Einkauf von Bauleistungen grundsätzlich vom Einkauf genormter Produkte. Das müsse der Gesetzentwurf berücksichtigen.

Die deutsche Bauindustrie unterstütze vorbehaltlos die Ziele des Gesetzentwurfs, Wettbewerbsverzerrungen im Rahmen öffentlicher Auftragsvergaben zu beseitigen und allen Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen zu verschaffen, stellte Knipper fest. Der vorliegende Entwurf berge jedoch so viele Schwachstellen, dass es erhebliche Zweifel am Willen der öffentlichen Auftraggeber zur Bekämpfung der aus dem Einsatz von Niedriglohnkräften resultierenden Wettbewerbsverzerrungen gebe.

Völlig inakzeptabel sei für die deutsche Bauindustrie, dass der öffentliche Auftraggeber sämtliche Pflichten einseitig auf die Auftragnehmer abwälzen wolle. So enthalte der Entwurf an keiner Stelle eine Verpflichtung des Auftraggebers, die Einhaltung der geltenden Lohn- und Gehaltstarife selbst zu prüfen bzw. zu kontrollieren. Während das "Eckpunktepapier" vom 6. September 2001 noch eine Prüfungspflicht des Auftraggebers bei der Wertung der Angebote vorsehe, schweige sich der Gesetzentwurf hierüber völlig aus. Knipper: "Statt dessen wird nur eine einseitige Verpflichtung der Auftragnehmer konstituiert. Der Auftraggeber muss für seine Vergabeentscheidung gerade stehen."

Ebenso wenig könne die deutsche Bauindustrie hinnehmen, dass privatisierte öffentliche Auftraggeber, auf die der Staat aber nach wie vor einen beherrschenden Einfluss ausübe, generell von der Tariftreuepflicht ausgenommen werden sollen. Dies würde die Tendenz zur Flucht in das Privatrecht nur noch verstärken. Darüber hinaus würden durch die Einführung einer Bagatellklausel von 50.000 Euro, unterhalb der das Gesetz keine Geltung haben soll, ganze Unternehmensgruppen dem Schutz des Gesetzes entzogen. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen, deren Schutz das Gesetz vorrangig gewährleisten soll, wären damit weiterhin Wettbewerbsverzerrungen ausgesetzt. Knipper: "Wir plädieren dafür, diese Geringfügigkeitsgrenze auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen". Die Bundesregierung sei gut beraten, die Schwachstellen des Gesetzentwurfes so schnell wie möglich zu beseitigen.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. Kurfürstenstr. 129 10785 Berlin Telefon: 030/212860 Telefax: 030/21286240

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