Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Tariftreuegesetz: Wettbewerb verfälscht / Aufträge verteuert

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält das am 15. Juni 2001 im Bundesrat behandelte Tariftreuegesetz für rechtlich bedenklich, vollzugsuntauglich und für wettbewerbshemmend. „Mit dem Vorstoß der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, über den Bundesrat eine bundesgesetzliche Regelung zur Einhaltung der jeweils am Ort der Auftragsdurchführung einschlägigen Tarifverträge bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge zu initiieren, werden Aufträge von ca. 16.000 Kommunen mit einem Auftragsvolumen von ca. 100 Mrd. DM in Deutschland betroffen. Auch wenn das politische Ziel, Dumpinglöhne zu vermeiden, richtig ist, ist das rein leistungs- und produktbezogene Vergaberecht hierbei der falsche Weg“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg.

Ein gesetzgeberischer Schnellschuss sei auch deshalb abzulehnen, da gegenwärtig noch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der Berliner Tariftreueregelung, die vorher bereits der Bundesgerichtshof als rechtswidrig angesehen hatte, ausstehe.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund schätzt, dass die angestrebte Regelung zu einer Verteuerung der Auftragsvergaben im Baubereich um bis zu 5 % führen kann. Weiter verfälsche eine allen Kommunen aufgegebene gesetzliche Verpflichtung, von den anbietenden Unternehmen Tariftreueerklärungen zu verlangen, den Wettbewerb. Landsberg erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass gegenwärtig eine Vielzahl von Betrieben des deutschen Bauhauptgewerbes nicht tarifgebunden seien. Damit stehe bei der Forderung nach der Koppelung der Tariftreue an die Vergabe öffentlicher Aufträge insbesondere die grundgesetzlich geschützte negative Koalitionsfreiheit, die es einem Unternehmen freistelle sich tariflich nicht zu binden, auf dem Spiel.

Zudem führe die mit der Prüfung der Tariftreue verbundene Kontrolle zu einem erheblichen und kostenträchtigen Verwaltungsmehraufwand durch die Kommunen und stehe damit dem Ziel einer Deregulierung entgegen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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