Tariftreuegesetz: Fallen ostdeutsche Bundestagsabgeordnete um?
(Berlin) - Nach der heutigen Bundestagsanhörung zum geplanten Tariftreuegesetz haben wir den Eindruck gewonnen, dass die ostdeutschen Abgeordneten diese Gesetzesvorlage in der vorliegenden Fassung passieren lassen werden. Sollte sich diese Befürchtung bewahrheiten, dann wäre dies der noch fehlende Sargnagel für viele Bauarbeitsarbeitsplätze und Baubetriebe aus den neuen Bundesländern, sagte der Präsident des Zweckverbundes Ostdeutscher Bauverbände (ZVOB), Emil Hunold, am 26. Februar.
Hunold forderte die ostdeutschen Bundestagsabgeordneten eindringlich auf, sich ihrer Verantwortung zu stellen. Wir erwarten, dass die Bundestagsabgeordneten aus den neuen Bundesländern in dieser Frage die Interessen der ostdeutschen Baubetriebe und Bauarbeiter wahrnehmen, so der Präsident. Das Tariftreuegesetz sei völlig überflüssig. Die öffentlichen Auftraggeber seien viel mehr dazu angehalten eine buchstabengetreue Anwendung der Verdingungsordnung für Bauleistungen durchzusetzen, erklärte Hunold weiter.
Der ZVOB lehnt die Einführung eines Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen ab. Die Baubetriebe aus den neuen Bundesländern würden bei einer Einführung eines Tariftreuegesetzes unweigerlich ihre Wettbewerbsfähigkeit bei öffentlichen Aufträgen nicht nur auf den Baumärkten in den alten Bundesländern verlieren, sondern ihre Wettbewerbsposition würde sich auch auf den ostdeutschen Baumärkten erheblich schwächen. Als unmittelbare Folge würden damit bei den ostdeutschen Baubetrieben weitere Arbeits- und Ausbildungsplätze verloren gehen.
Der ZVOB wirft insbesondere den Spitzenverbänden des deutschen Baugewerbes vor, mit ihrer Tarifpolitik in den vergangenen Jahren dazu beigetragen zu haben, dass ein Baubetrieb bei ordentlicher Kalkulation den Tariflohn am Markt nicht annähernd durchsetzen kann. So beträgt der Gesamttarifstundenlohn eines Facharbeiters in den neuen Bundesländern zur Zeit 12,47 (in Berlin sogar 13,98 ), während der durchschnittliche Mittelohn aller Berufsgruppen nach den Angaben der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes nur 9,69 beträgt. Diese Daten zeigen in aller Deutlichkeit die Diskrepanz zwischen Lohnwirklichkeit und Tariflohnfiktion, sagte Hunold. Für den Präsidenten bleibt es ohnehin unverständlich, warum der Gesetzgeber die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Tariftreuerklärung nicht abwartet, die eine allgemeine Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzesvorhabens erwarten lässt.
Hunold warnte abschließend die ostdeutschen Bundestagsabgeordneten davor, sich willentlich oder unbewusst zum Werkzeug westdeutscher Interessen machen zu lassen.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverbund des ostdeutschen Baugewerbes e.V. (ZVOB)
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