Tarifrunde 2004: Gewerkschaft NGG will Einkommen um 3,5 bis vier Prozent erhöhen und zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen
(Hamburg) - Der Hauptvorstand der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), der zurzeit in Hamburg tagt, hat einstimmig folgenden Rahmen für die Tarifrunde 2004 beschlossen:
Die NGG will die Einkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechend der Wirtschaftskraft der jeweiligen Branche und der Inflationsrate um 3,5 bis vier Prozent erhöhen. Die Anschlusstarifverträge sollen, so wie es sich in den vergangenen Jahren bewährt hat, für zwölf Monate gelten.
Werner Weck, stellvertretender NGG-Vorsitzender und verantwortlich für die Tarifpolitik, begründete diese Rahmenforderung mit der Preis- und Produktivitätsentwicklung in der Bundesrepublik: "Der zu erwartende Aufschwung wird vor allem durch den Export getragen. Um die Binnennachfrage anzuregen, muss die Kaufkraft gestärkt werden. Dies wird nicht nur dazu beitragen, die Konjunktur anzukurbeln, sondern auch Arbeitsplätze im Ernährungs- und Gastgewerbe sichern und neue schaffen."
Für die rund 531.000 Beschäftigten im Ernährungsgewerbe sowie die rund 700.000 Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe werden die Tarifkommissionen im Jahr 2004 den erfolgreichen Kurs der NGG bei der tariflichen Altersvorsorge fortsetzen und dort, wo es möglich ist, die Beiträge der Arbeitgeber erhöhen. Die NGG fordert überdies von den Arbeitgebern, die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge in die betriebliche Altersvorsorge der Arbeitnehmer einzuzahlen.
Angesichts der katastrophalen Lage bei der Ausbildung hat der NGG-Hauptvorstand neben der Entgelt-Erhöhung die Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen zum Hauptziel in der Tarifrunde 2004 erklärt. Werner Weck: "Die NGG fordert vor allem die Arbeitgeber im Hotel- und Gaststättengewerbe auf, Vereinbarungen zur Qualität und Anzahl von Ausbildungsplätzen abzuschließen."
Der Hauptvorstand bekräftigte, dass die Gewerkschaft NGG wie bereits in der Vergangenheit , bereit sei, auf tariflicher Basis für in Not geratene Betriebe Regelungen zu vereinbaren, um Arbeitsplätze und Standorte zu sichern.
"Härtefallklauseln wird es jedoch nur für Unternehmen geben, die ihre Not nachweisen können, und nur dann, wenn die Gewerkschaft NGG diese Verhandlungen in den betrieblichen Tarifkommissionen führt. Die Forderungen der Arbeitgeber und ihrer Interessenvertreter nach generellen Öffnungsklauseln in Tarifverträgen werden wir nicht erfüllen", betonte der NGG-Vize nachdrücklich.
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
Haubachstr. 76, 22765 Hamburg
Telefon: 040/38013105, Telefax: 040/88013220
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