Pressemitteilung |

Tarifpolitik: Pilotabschluss in Hamburg

(Berlin) - Vergangene Woche wurde in Hamburg ein Tarifvertrag mit Pilotcharakter unterzeichnet, der für die Beschäftigten im Hamburger Einzelhandel Lohn- und Gehaltserhöhungen von 2,7 Prozent und auf der Basis des letztjährigen Tarifvertrags durch Umwandlung der vermögenswirksamen Leistungen in einen Beitrag zur Altersvorsorge ein Gesamtpakte zur betrieblichen Altersversorgung vorsieht.

2,7 Prozent sind sicher angesichts der wirtschaftlichen Situation des Einzelhandels nicht unproblematisch. Es ist aber zu berücksichtigen, dass der Abschluss am unteren Rand der Abschlüsse in diesem Jahr liegt und die Verhandlungen angesichts einer derzeit hohen Preissteigerungsrate stattfanden.
Im Teil Altersvorsorge wird zusätzlich zu der im letzten Jahr vereinbarten Zahlung von 240,- DM jährlich der bestehende Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 312,- DM in einen Beitrag zur Altersvorsorge umgewandelt. Einschließlich eines Zuschusses des Arbeitgebers in Höhe von 2,90 DM ergibt sich damit ab dem Jahr 2002 insgesamt ein Arbeitgeberbeitrag von 300 Euro für die Altersvorsorge. Der Zuschuss entspricht etwa der Hälfte der beim Arbeitgeber eingesparten Sozialversicherungsbeiträge, die bisher bei der Zahlung von VWL in voller Höhe geleistet werden mussten. Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer weitere Entgeltbestandteile in Beiträge zur Altersvorsorge umwandeln und erhält dafür, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart, einen Zuschuss von 10 Prozent. Der Rest der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge kann dazu verwandt werden, eine evtl. höhere Inanspruchnahme auszugleichen.
Mit dem Betrag von 300 Euro und dem Anspruch auf Umwandlung weiterer Entgeltbestandteile wurde ein langfristig tragfähiges Konzept zur betrieblichen Altersvorsorge im Einzelhandel geschaffen. Wenn der Betrag von 300 Euro z.B. als Beitrag in eine Pensionskasse eingezahlt wird, kann ein Mitarbeiter nach 30 Berufsjahren einen Anspruch auf eine Zusatzrente von etwa 430,- DM im Monat erwerben.
Mit diesem Tarifvertrag hat der Einzelhandel für seine Beschäftigten eine zukunftsorientierte Vereinbarung getroffen. Sie ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Vorteilen verbunden, da Altersvorsorgebeiträge beitragsfrei in der Sozialversicherung sind und in den meisten Anlagenformen der nachgelagerten Besteuerung unterliegen. Der Hamburger Abschluss realisiert damit eine typische Win-win-Situation! Da die Laufzeit der Vereinbarung zur Altersvorsorge bis Ende 2003 reicht, ist die nächst Tarifrunde Lohn und Gehalt im Gegensatz zu anderen Branchen mit dieser schwierigen Materie nicht belastet.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. Friedrichstr. 60 10117 Berlin Telefon: 030/2061200 Telefax: 030/20612088

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