Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk steigen zu Jahresbeginn
(Berlin) - Ab Januar 2025 gelten in Deutschlands beschäftigungsstärkstem Handwerk neue Tariflöhne. Auf diese hatten sich die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerk (BIV) auf Arbeitgeberseite Mitte November 2024 nach monatelangen Verhandlungen geeinigt.
Demnach steigt der Branchenmindestlohn in der Einstiegs-Lohngruppe (Lohngruppe 1) von 13,50 Euro auf 14,25 Euro. Der zweite Branchenmindestlohn für Fachkräfte (Lohngruppe 6) erhöht sich von 16,70 Euro auf 17,65 Euro.
Auch die Azubivergütungen steigen - von bisher 900, 1035 und 1200 Euro im ersten, zweiten bzw. dritten Lehrjahr entsprechend auf 1000, 1150 und 1300 Euro.
IG BAU und BIV haben Anfang Dezember 2024 den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit beim zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gestellt. Sobald das BMAS die beiden Branchenmindestlöhne im Rahmen des Arbeitnehmerentsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärt, gelten diese für alle gewerblichen Reinigungskräfte in Deutschland.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, Christopher Lück, Geschäftsführer(in) Politik und Kommunikation, Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin, Telefon: 030 2062267-0