Pressemitteilung | Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks

Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk ab 1. Oktober allgemeinverbindlich

(Berlin) - Vor dem Hintergrund des neuen gesetzlichen Mindestlohns von 12 Euro ab Oktober 2022 haben sich die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) Anfang Juni 2022 vorzeitig und freiwillig auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die beiden Branchenmindestlöhne (Lohngruppe 1 und Lohngruppe 6) nun per Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist heute Nachmittag offiziell erfolgt.

Allgemeinverbindlichkeit bedeutet, dass die beiden Branchenmindestlöhne bundesweit und ausnahmslos auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und gewerbliche Beschäftigte gelten. Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk unterliegt bereits seit 2007 dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Dies sorgt in dem wettbewerbs- und personalintensiven Dienstleistungshandwerk für ausgewogene Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte.

Lohngruppe 1 (Einstiegslohn) steigt zum 1. Oktober 2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13 Euro (plus 12,55 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 13,50 Euro (3,85 Prozent). Lohngruppe 6, die für die Glas- und Fassadenreinigung gilt, steigt von 14,81 Euro auf 16,20 Euro (9,39 Prozent) und ab 2024 auf 16,70 Euro (3,09 Prozent).

Den allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag der Gebäudereinigung finden Sie hier: www.die-gebaeudedienstleister.de

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Christopher Lück, Geschäftsführer Politik und Kommunikation Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin Telefon: (030) 2062267-0, Fax: (030) 206708-79

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