Pressemitteilung | Landesinnungsverband des bayerischen Friseurhandwerks

Tariflöhne für bayerische Friseure sind allgemein verbindlich

(München) - Für allgemein verbindlich erklärte in seiner heutigen Sitzung der Tarifausschuss im bayerischen Arbeitsministerium den Entgelt-Tarifvertrag für das bayerische Friseurhandwerk. Er folgte damit im Grundsatz dem gemeinsamen Antrag der Gewerkschaft verdi und des Landesinnungsverbandes.

Die Allgemeinverbindlichkeit gilt für alle Lohngruppen mit Ausnahme der Gruppe Ia rückwirkend ab 1. April 2011. Die Lohngruppe Ia ist ab 1. Dezember 2011 allgemein verbindlich. "Als bayerischer Landesinnungsverband treten wir für einen fairen Wettbewerb im Friseurhandwerk ein. Dazu gehören faire Löhne und das Einhalten von Lohnuntergrenzen. Die Allgemeinverbindlichkeit ist hierbei ein wichtiger Baustein. Wir begrüßen die Entscheidung des Tarifausschusses.", so Josef Wieser, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im Landesinnungsverband, der die Entscheidung des Tarifausschusses persönlich entgegennahm.

Im ersten Gesellenjahr gilt nun für alle Friseure, die in Friseursalons in Bayern beschäftigt sind, ein tariflicher Mindestlohn von 7,62 Euro pro Stunde. Betriebsleiter in Betrieben mit ein bis vier Mitarbeitern haben einen Anspruch auf einen Stundenlohn von 11,81 Euro.

Nach dem Tarifvertragsgesetz sind die Arbeitgeber verpflichtet, die für ihren Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen. Innungsmitglieder haben den Tarifvertrag bereits von ihrer Innung erhalten. Nichtmitglieder können ihn beim Landesinnungsverband bestellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Landesinnungsverband des Bayerischen Friseurhandwerks Doris Ortlieb, Geschäftsführerin Pettenkoferstr. 7, 80336 München Telefon: (089) 55029302, Telefax: (089) 55029343

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