Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)

Tarifliche Zusatzrente: Partnerschaft zwischen ZDB und privater Versicherungswirtschaft besiegelt

(Berlin) - Durch zwei Rahmenvereinbarungen zwischen dem ZDB und den beiden Versicherungsunternehmen IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG, Hamburg, und Allianz Lebensversicherungs AG, Stuttgart, ist der Weg frei für den Abschluss von Versicherungsverträgen über die Tarifliche Zusatzrente im Baugewerbe mit der privaten Versicherungswirtschaft. Diese Rahmenvereinbarungen sind am 28.06. durch den Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Arndt Frauenrath, in Berlin unterzeichnet worden.

Die Grundlage dafür bietet der am 1. Juni 2001 in Kraft getretene Tarifvertrag, mit welchem die gesetzliche Rentenreform flächendeckend für das Baugewerbe umgesetzt wurde. Der Tarifvertrag sieht die Durchführung der Altersvorsorge einerseits bei der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK), einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien, und andererseits bei den Versorgungsunternehmen der privaten Versicherungswirtschaft alternativ vor. Sowohl die ZVK als auch die IDUNA und die Allianz werden eine auf den Tarifvertrag für das Baugewerbe zugeschnittene Lösung der Altersvorsorge anbieten, die den Besonderheiten unseres Wirtschaftszweiges Rechnung trägt.

Der für die Sozial- und Tarifpolitik im ZDB zuständige Geschäftsführer, Harald Schröer, erklärte zu diesen beiden branchenweiten Rahmenvereinbarungen in Berlin:
Der für die Sozial- und Tarifpolitik im ZDB zuständige Geschäftsführer, Harald Schröer, erklärte zu diesen beiden branchenweiten Rahmenvereinbarungen in Berlin:
„Diese Rahmenvereinbarungen sind geeignet, den Tarifvertrag mit Leben zu erfüllen. Wir haben neben der ZVK, die von den Sozialpartnern als gemeinsame Einrichtung selbst getragen wird, zwei weitere starke Partner gefunden und damit die von vielen Bauunternehmen gewünschte Angebotsvielfalt erreicht; zugleich ist damit der gewollte Wettbewerb zwischen der ZVK und der privaten Versicherungswirtschaft auf eine seriöse Grundlage gestellt worden.“

Die Versicherungen werden für die Bauunternehmen, die Mitglieder der baugewerblichen Organisation sind, nach In-Kraft-Treten des Altersvermögensgesetzes u. a. eine Pensionskassenlösung anbieten, die in vielfacher Hinsicht vorteilhaft ist:
· Die Lohnsteuerfreiheit und Sozialversicherungsfreiheit der Arbeitgeberbeiträge ist gegeben.
· Eine Beitragspflicht bei dem PSV (Pensionssicherungsverein) besteht nicht.
· Die steuerlichen Fördermöglichkeiten („Riester-Förderung“) können voll in Anspruch genommen werden.
· Die zu erwartenden Rentenleistungen werden zu einem deutlichen Anstieg des Rentenniveaus der Beschäftigten im Baugewerbe führen.
· Daneben steht für die Betriebe des Baugewerbes das ganze Spektrum der verschiedenen gesetzlichen Durchführungswege für die Altersversorgung zur Verfügung.

„Damit wollen wir unseren Mitgliedsunternehmen verschiedene Möglichkeiten an die Hand geben, wie sie die in dem Tarifvertrag vorgesehenen Arbeitgeberleistungen für den Aufbau einer Tariflichen Zusatzrente entweder bei der bereits seit 1957 bestehenden Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes oder in strategischer Partnerschaft mit zwei anerkannten Versorgungsunternehmen anlegen können.“ erklärte ZDB-Präsident Frauenrath anlässlich der Vertragsunterzeichnung in Berlin.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) Kronenstr. 55-58 10117 Berlin Telefon: 030/203140 Telefax: 030/20314419

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