Tarifliche Zusatzrente für Bauarbeiter gilt nicht für Mitgliedsbetriebe der Fachgemeinschaft Bau!
(Berlin) - Die zentralen Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben einen Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe unterzeichnet, der zum 01.06.2001 in Kraft gesetzt werden soll.
Sie haben in öffentlichen Stellungnahmen den Eindruck erweckt, dass diese Regelung für alle Baubetriebe und Baubeschäftigten gilt. Dies trifft, so der Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau, RA Wolf Burkhard Wenkel, nicht zu!
Eine verbindliche Wirkung dieser Regelung für Mitgliedsbetriebe
- der Fachgemeinschaft Bau,
- der Baugewerksinnung Berlin,
- des Landesinnungsverbandes des Bauhandwerks Brandenburg und des Interessenverbundes Bau (IVB)
bestünde nur, wenn die Allgemeinverbindlichkeit (AVE) dieses Tarifvertrages erklärt würde; dies ist noch nicht erfolgt und wird nach bisheriger Einschätzung auch nicht erfolgen!
Die Fachgemeinschaft Bau wird alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln einsetzen, um zu erreichen, dass den Betriebe angesichts der gegenwärtigen katastrophalen Lage der Bauwirtschaft weitere Kostenbelastungen erspart bleiben.
Quelle und Kontaktadresse:
Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V.
Nassauische Str. 15
10717 Berlin
Telefon: 030/8600040
Telefax: 030/86000461
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