Tarifliche Altersvorsorge im Ernährungsgewerbe sollte Vorrang vor privater Vorsorge haben
(Bonn/Hamburg) Für die Gestaltung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge auf betrieblicher oder überbetrieblicher Ebene haben sich die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ausgesprochen. Tarifentgelte oder andere tarifliche Leistungen könnten entsprechend der gesetzlichen Fördermöglichkeiten zum Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge genutzt werden. In einer Gemeinsamen Erklärung zur tariflichen Altersvorsorge heißt es: Die Chancen der gesetzlichen Förderung und Gestaltung sollten mit Vorrang genutzt werden.
Mit Hilfe von tariflichen Rahmen- bzw. Branchenregelungen könnten im Ernährungsgewerbe sozialpolitische Standards vereinbart werden. Wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen geklärt seien, würden ANG und Gewerkschaft NGG die tarifliche Altersvorsorge unterstützen und weitere Gespräche aufnehmen.
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
Haubachstr. 76
22765 Hamburg
Telefon: 040/380130
Telefax: 040/3892637
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