Pressemitteilung | k.A.

Tarifliche Altersvorsorge im Einzelhandel mit hoher Akzeptanz

(Berlin) - Seit dem Jahr 2001 gilt im Einzelhandel eine tarifliche Altersvorsorge. Jeder Mitarbeiter hat nach den geltenden Tarifverträgen im Rahmen der jährlichen Gesamtvergütung Anspruch auf einen Betrag in Höhe von 300 Euro, der für Altersvorsorge reserviert ist. Der Betrag wird auf Antrag gewährt und kann in allen Formen der betrieblichen Altersversorgung angelegt werden. Zusätzlich können Beträge des laufenden Gehalts in Beiträge zur Altersvorsorge umgewandelt werden. Wenn der Arbeitgeber von sich aus kein entsprechendes Angebot macht, hat der Beschäftigte die Möglichkeit, aus einem von den Tarifvertragsparteien zusammengestellten Katalog von Versorgungseinrichtungen einen Versorgungsträger auszuwählen.

Nach einer Umfrage des Handelsverband BAG bei seinen Mitgliedsunternehmen trifft diese Form der tariflichen Altersvorsorge auf hohe Akzeptanz. Ein Großteil der befragten Unternehmen, auch nicht-tarifgebundene, bietet für seine Mitarbeiter mittlerweile einen der Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung an. Der Anteil der Beschäftigten, die tarifliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen, liegt im Schnitt über 50 Prozent; bei einem Drittel der Unternehmen sogar über 70 Prozent. Die betriebliche Altersversorgung hat damit im Einzelhandel innerhalb kurzer Zeit eine neue Qualität gewonnen.

Wie der Vorsitzende des Tarif- sowie des Sozialpolitischen Ausschusses des Handelsverband BAG Friedrich-Wilhelm Schlich betonte, zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass die Tarifpolitik mit den Instrumenten der betrieblichen Altersversorgung einen beachtlichen Beitrag für eine ergänzende kapitalgedeckte Altersvorsorge leisten kann. Da Leistungen der tariflichen Altersversorgung sozialabgabenfrei seien und der nachgelagerten Besteuerung unterlägen, bestünden Vorteile in gleicher Weise für Beschäftigte und Unternehmen. Bei entsprechender Ausgestaltung des tariflichen Systems könne auf diesem Wege für kapitalgedeckte Altersvorsorge erhebliche Breitenwirkung erzielt werden.

Zumindest im Einzelhandel hat die betriebliche Altersversorgung bisher erheblich mehr Schubkraft als die überbürokratisierte so genannte Riesterrente entwickelt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. (Handelsverband BAG) Atrium Friedrichstr., Friedrichstr. 60, 10117 Berlin Telefon: 030/2061200, Telefax: 030/20612088

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