"Tarifkartell" gefährdet Zeitarbeitsbranche und Arbeitsplätze
(Köln) - "Mit einer neuartigen Form eines Tarifkartells wird das markwirtschaftliche Grundprinzip des freien und lauteren Wettbewerbs, das bisher auch uneingeschränkt in der Zeitarbeitsbranche galt, mit einem Schlag ausgehebelt", so der Geschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Dienstleistungsunternehmen (BVD) Olaf Junge, zu der geplanten rechtswidrigen Vergabepraxis zahlreicher deutscher Großunternehmen und öffentlicher Auftraggeber. Ab dem 1. Januar 2004 wollen zahlreiche deutsche Großunternehmen nur noch Aufträge an Personaldienstleistungsunternehmen vergeben, die in Tarifbindung mit dem DGB stehen.
"Für uns handelt es sich dabei ganz eindeutig um ein Tarifkartell", so Junge, "da alle anderen Tarifgemeinschaften automatisch ausgeschlossen werden." Großunternehmen wie Henkel und E.ON, aber auch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe planen, nur noch mit DGB- Tarifgebundenen Zeitarbeitsunternehmen Verträge abzuschließen. "Damit greifen E.ON, Henkel und die Berliner Stadtreinigungsbetriebe in diskriminierender Weise in die Tarifhoheit und das unternehmerische Handeln einzelner Zeitarbeitsunternehmen ein und gefährden somit deren wirtschaftliche Existenz."
Auslöser für die gesamte Diskussion sind die so genannten Hartz-Reformen, die nach vielfältigen Veränderungen und Verwässerungen zuletzt vorsahen, das Zeitarbeitskräfte nach "equal pay" bezahlt werden sollten, also die nahtlose Übertragung der Entlohnung des Einsatzbetriebes auf die Zeitarbeitsfirmen, sofern nicht ein eigener Tarifvertrag zugrunde läge., "Das somit ab sofort vorgesehene faktische Tarifdiktat des Gesetzgebers durch "equal pay" ist nun auch noch ergänzt worden durch das Tarifdiktat einzelner Großunternehmen in enger Abstimmung mit dem DGB", empört sich Junge.
Die Bundesvereinigung Deutscher Dienstleistungsunternehmen (BVD) hat die Kartellbehörden über diese Vorgänge informiert. In der Begründung heißt es: Die bisher beispiellose Vergabe von Aufträgen allein an solche Personaldienstleistungsunternehmen, die mit der Tarifgemeinschaft des DGB eine Tarifbindung nachweisen können, schließt alle anderen Tarifgemeinschaften angehörenden Unternehmen ohne sachlichen Grund von vornherein aus. Der BVD sieht darin einen schwerwiegenden, durch nichts zu rechtfertigenden Verstoß gegen das Diskriminierungs- und Missbrauchsverbotsgesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie gegen das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG), zugleich aber auch einen offenen Angriff auf das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht der Koalitionsfreiheit (Art.9 GG).
"Wir haben kein Verständnis dafür, dass über das die Zeitarbeitsbranche erheblich belastende Erfordernis des equal-pays hinaus, nun auch noch einzelne Firmen und öffentliche Auftraggeber die Tarifhoheit, das Grundrecht der Koalitionsfreiheit und das marktwirtschaftliche Grundprinzip des freien und lauteren Wettbewerbs torpedieren und sich ausschließlich mit dem DGB ins Bett legen", erläutert Junge, "wir prüfen weitere rechtliche Schritte."
Die Bundesvereinigung Deutscher Dienstleistungsunternehmen (BVD) mit Sitz in Köln vertritt 14 Landes- und Regionalverbände bundesweit.
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