Tarifgerechtigkeit für alle! / Freie Träger dürfen nicht benachteiligt werden
(Berlin) - Die Kulturpolitische Gesellschaft befürchtet, dass die Tarifsteigerungen im Öffentlichen Dienst zu Lasten frei-gemeinnütziger Träger gehen und fordert Bund, Länder und Kommunen auf, bei ihren Zuwendungen auch die Mehraufwendungen für eine tarifliche Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nicht-staatlichen Kultureinrichtungen zu berücksichtigen.
Der Präsident der Kulturpolitischen Gesellschaft, der Essener Kulturdezernent Prof. Dr. Oliver Scheytt, erklärte dazu:
Die für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst erfreulich positive Tarifvereinbarung hat bei gedeckelten Haushalten vor allem im Kulturbereich eine Kehrseite. Kulturprogramme und Ankaufsetats müssen reduziert werden und vor allem wird bei den Zuwendungen der freien Kulturträger gespart. Sie werden dadurch finanziell schlechter gestellt und müssen vielfach in ihren Personalbudgets sogar Abstriche machen. Es kann aber nicht sein, dass die berechtigten tariflichen Zuwächse in Ministerien und Behörden letztlich auf Kosten der Kultureinrichtungen und der freien Kulturszene gehen.
Wenn wir wollen, dass der öffentliche Kulturauftrag kooperativ zwischen staatlichen und frei-gemeinnützigen Trägern wahrgenommen wird, wie es nicht zuletzt die Enquete-Kommission Kultur in Deutschland in ihrem Abschlussbericht bekräftigt, dann sollten die Partner auch unter vergleichbaren tarifrechtlichen Bedingungen arbeiten können. Sonst wird die Verantwortungspartnerschaft zur Farce. Deshalb sind die Zuwendungen entsprechend aufzustocken.
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