Tarifeinigung im Maler und Lackiererhandwerk perfekt / Beiderseitige Zustimmung zum Schlichtungsvorschlag liegt vor
(Frankfurt) - Nach langen und fordernden Verhandlungen haben sich die Sozialpartner Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (Arbeitgeber) und IG BAU (Arbeitnehmer) auf einen Schlichtungsvorschlag geeinigt. Am 16.12.2022 wurde der Vorschlag nach den jeweiligen Abstimmungsverfahren endgültig angenommen.
Durch die Tarifeinigung haben die Sozialpartner bewiesen, dass sie in schwierigen Zeiten in der Lage sind, einen Tarifabschluss mit Fingerspitzengefühl und dem notwendigen Augenmaß abzuschließen. Dieser Abschluss lässt einerseits die von der Preissteigerung betroffenen Arbeitnehmer nicht im Regen stehen, überlastet aber andererseits auch nicht die ebenfalls unter der Inflation leidenden Betriebe.
Ab 01.01.2023 gelten folgende Tariferhöhungen:
Ecklohn (West):
ab 01.01.2023 um 5,0 Prozent = 0,88 EUR, d.h. Ecklohn 18,39 EUR und
ab 01.01.2024 um 2,6 Prozent = 0,48 EUR, d.h. Ecklohn 18,87 EUR;
Ecklohn (Ost und Berlin):
ab 01.01.2023 um 0,98 EUR: Ecklohn von 16,88 EUR auf 17,86 EUR und
ab 01.01.2024 um 0,58 EUR: Ecklohn von 17,86 EUR auf 18,44 EUR.
Inflationssonderzahlung
600,00 EUR, zahlbar einmalig oder in Raten, bis spätestens mit der Abrechnung Mai 2023
Mindestlohn I (Helfer):
12,50 EUR ab dem 01.04.2023 und
13,00 EUR ab dem 01.04.2024.
Mindestlohn II:
14,50 EUR ab dem 01.04.2023 und
15,00 EUR ab dem 01.04.2024.
Ausbildungslöhne
ab 01.08.2023 01.08.2024
1. Ausbildungsjahr 770,00 EUR 800,00 EUR
2. Ausbildungsjahr 850,00 EUR 885,00 EUR
3. Ausbildungsjahr 1.015,00 EUR 1.050,00 EUR
Die Tarifverträge gehen nun durch das Veröffentlichungsverfahren beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Einigung zum Mindestlohn durchläuft außerdem das Verfahren zur Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Mathias Bucksteeg,
Solmsstr. 4, 60486 Frankfurt am Main
Telefon: 069 66575300, Fax: 069 66575350