Tarifeinigung im Dachdeckerhandwerk: Mehr Lohn und Gehalt Ab 1. 12. 2024: Lohn- und Gehaltsanstieg in drei Stufen Deutlich mehr Geld für Auszubildende Ost-West-Angleichung beim 13. Monatsgehalt
(Köln) - Am 11. November fand in Wiesbaden die dritte Runde der Tarifverhandlungen über die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen im Dachdeckerhandwerk statt. In dieser dritten Verhandlungsrunde haben sich die Tarifvertragspartner - der Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerk (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) - auf einen zukunftsweisenden Tarifkompromiss verständigt.
Planungssicherheit für drei Jahre
Im Rahmen der Vereinbarung werden die Löhne und Gehälter ab dem 1. Dezember 2024 um 3,8 %, ab dem 1. Oktober 2025 um 2,7 % und ab 1. Oktober 2026 um weitere 3,4 % angehoben. Für die Monate Oktober und November 2024 gelten die bisherigen Löhne und Gehälter weiter, es handelt sich somit um sogenannte Nullmonate. Nach zwei ergebnislosen Verhandlungen im August und Oktober, markiert diese Einigung einen bedeutenden Schritt zur Planungssicherheit und Fairness für die Beschäftigten, Arbeitgeber und Auszubildenden im Dachdeckerhandwerk.
Auch Dachdecker-Azubis profitieren vom Tarifergebnis
Auch die Auszubildenden im Dachdeckerhandwerk können sich über mehr Geld freuen: Die Ausbildungsvergütungen werden ebenfalls schrittweise erhöht. Angesichts des hohen Wettbewerbsdrucks steigert die Erhöhung die Attraktivität des Dachdeckerberufs und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung. Auch hier gibt die dreijährige Laufzeit mehr Planungssicherheit.
Die Ausbildungsvergütungen werden wie folgt festgelegt:
Ab 01.12.2024:
1. Ausbildungsjahr: 950,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.100,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.370,00 Euro
Ab 01.10.2025:
1. Ausbildungsjahr: 1.000,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.150,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.400,00 Euro
Ab 01.10.2026:
1. Ausbildungsjahr: 1.050,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.200,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.460,00 Euro
Da die erste Stufe der Erhöhung der Ausbildungsvergütung erst zum 01. Dezember 2024 vereinbart wurde und die Monate Oktober und November 2024 als Nullmonate gelten, hat das in diesem Jahr keine Auswirkungen auf die anteilige 13. Ausbildungsvergütung.
Angleichung Ost-West beim 13. Monatseinkommen
Ab 2025 wird der Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen bundeseinheitlich auf 89 Stunden erhöht, was eine Angleichung zwischen West und Ost bedeutet. Für den Westen ergibt sich eine Anhebung um acht Stunden, für den Osten um 18 Stunden. Der SOKA-Beitragssatz für das 13. Monatseinkommen beträgt ab dem 1. März 2025 bundeseinheitlich 6,2 %. Teilansprüche aus dem 13. Monatseinkommen werden künftig unabhängig davon gewährt, ob der Arbeitnehmer auf eigene Veranlassung aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist oder nicht.
Grünes Licht für Online-Ausbildungsplattform
Nach Jahren intensiver Verhandlungen über eine webbasierte Ausbildungsplattform, die die Azubis im Dachdeckerhandwerk bei der Bewältigung des Lernstoffs unterstützen soll, hat die IG BAU nun der Umsetzung zugestimmt. Zur Förderung der Berufsausbildung wird diese E-Learning-Plattform aus den Beitragsmitteln der SOKA-DACH aufgebaut. Beteiligt an der Umsetzung sind Vertreter und Vertreterinnen beider Parteien.
Anspruchsvolle Verhandlungen mit gutem Ergebnis
ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, erklärt: "Es waren anspruchsvolle Verhandlungen. Um so erfreulicher, dass es in der dritten Runde zu einem Kompromiss kam. Die getroffenen Vereinbarungen bieten den Unternehmen im Dachdeckerhandwerk eine wichtige Planungssicherheit, insbesondere durch die drei Stufen der Lohnerhöhungen. Auch für die Gewinnung neuer Fachkräfte setzen wir mit diesem Tarifabschluss ein starkes Signal: Durch die steigenden Ausbildungsvergütungen bleibt unser Handwerk für junge Menschen attraktiv und wettbewerbsfähig - vor allem im Vergleich zu benachbarten Branchen. Und mit der E-Learning-Plattform zeigen wir uns gut vorbereitet, allen Azubis im Dachdeckerhandwerk die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie benötigen." Auch das sei ein großer Wettbewerbsvorteil, so der Dachdeckerpräsident.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. (ZVDH), Claudia Büttner, Bereichsleiter(in), Fritz-Reuter-Str. 1, 50968 Köln, Telefon: 0221 3980380, Fax: 0221 39803899