Tarifeinheitsgesetz stärkt bewährte Sozialpartnerschaft / Wichtiges Signal an Politik in MV: Tarifautonomie ist verfassungsmäßiges Recht der Tarifpartner
(Schwerin,) - Anlässlich der Zustimmung des Bundesrates zum Tarifeinheitsgesetz erklärt Thomas Lambusch, Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern heute am 16. Juni 2015, "Dass der Bundesrat Ende letzter Woche ohne Gegenstimmen dem Tarifeinheitsgesetz zugestimmt hat, ist ein wichtiger und notwendiger Schritt zur Sicherung der Tarifautonomie in Deutschland. Er stärkt damit deren befriedende und ordnende Funktion durch die gesetzliche Wiederherstellung der Tarifeinheit.
Das Gesetz festigt die bewährte Sozialpartnerschaft in Deutschland und unterstützt die Akzeptanz des Tarifvertragssystems.
Für Mecklenburg-Vorpommerns Politik ist dies zugleich ein wichtiges Signal, das nicht missverstanden und umgedeutet werden kann: Die Tarifautonomie ist verfassungsmäßiges Recht der Tarifpartner. Sie gilt es zu schützen und zu stärken. Jegliche Einschränkung dieses Rechts - ob aus gut gemeinten Gründen oder kurzsichtigem Populismus - legt die Axt an einen der wichtigsten Pfeiler unserer sozialen Marktwirtschaft.
Und damit Tarifautonomie auch gut funktioniert, braucht es klare Regeln wie das Tarifeinheitsgesetz. Wir hoffen deshalb, dass das Gesetz nun schnell in Kraft tritt."
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Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VUMV)
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